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Mitmachaktion: "Wir kennen den Unterschied!"
Bericht von Testbiotech zeigt wachsende Anzahl von Patenten auf Pflanzen aus Neuer Gentechnik
10 Beispiele
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Risiken der Neuen Gentechnik

Warnung vor der Deregulierung gentechnisch veränderter Organismen

24. März 2022 / Ein neuer Bericht, der heute von Testbiotech und dem Canadian Biotechnology Action Network (CBAN) veröffentlicht wurde, erläutert die grundsätzlichen Unterschiede zwischen herkömmlicher Pflanzenzucht und Gentechnik und begründet, warum diese bei der Regulierung der Neuen Gentechnik berücksichtigt werden müssen.

CRISPR-Rinder in den USA zugelassen

EU könnte von Importen betroffen sein

21. März 2022 / In den USA hat die Aufsichtsbehörde FDA (Food and Drug Administration) mit CRISPR/Cas veränderte Rinder, deren Haarwuchs verringert ist, zur landwirtschaftlichen Nutzung zugelassen. Das dünnere Fell soll helfen, die Anpassung der Tiere an höhere Temperaturen zu erleichtern und so u.a. schnellere Gewichtszunahmen ermöglichen. Doch die angeblichen Vorteile des Einsatzes der Gen-Schere sind fraglich. Die erwünschten Merkmale können auch mit konventioneller Zucht erreicht werden.

Gentechnik-Mais kontaminiert traditionelle Sorten in Brasilien

Weiteres Beispiel von unkontrollierter Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen

11. März 2022 / In Brasilien sind traditionelle Maissorten in großem Maßstab mit Gentechnik-Konstrukten kontaminiert. Dies haben ExpertInnen der brasilianischen Agrarforschungsbehörde Embrapa in einer Studie nachgewiesen, die jetzt im Fachjournal Plants veröffentlicht wurde. Transgene fanden sich demnach in einem Drittel (34 Prozent) von rund 1.000 Proben, die in den Jahren 2018/19 und 2020/21 in Bundesstaaten im Osten und Nordosten des Landes genommen wurden.

Deregulierung der Neuen Gentechnik durch die Hintertür

EU-Kommission: Eier von CRISPR/Cas-Gentechnik-Hühnern sollen weder auf Risiken geprüft noch gekennzeichnet werden

4. März 2022 / Eier und Legehennen, die von transgenen Hühnern abstammen, könnten in der EU ohne Zulassungsverfahren und ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen. Dies geht aus einem Schreiben der EU-Kommission an das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Juli 2021 hervor. Das Schreiben wurde durch eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bekannt.

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