Patente auf Lebewesen

Die Einführung der Gentechnik hat auch dazu geführt, dass Lebewesen als ‚Erfindungen‘ patentiert werden. 1992 wurde in Europa zum ersten Mal ein Säugetier (die sogenannte „Krebsmaus“) patentiert. Schon zuvor gab es erste Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen sowie auf einzelne menschliche Gene. Ethisch problematisch ist insbesondere die Patentierung von Verwendungen, die menschliche Embryonen umfassen, oder auch von Eingriffen in die menschliche Keimbahn. Auch die Patentierung von Versuchstieren ist abzulehnen, da dadurch ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz für Tierversuche geschaffen werden kann. Für die Landwirtschaft und Zucht bedenklich ist insbesondere die Ausweitung des Patentschutzes in Zusammenhang mit der Einführung der Neuen Gentechnik: Die hier angemeldeten Patente erstrecken sich oft nicht nur auf die technischen Verfahren, sondern auch auf die biologischen Grundlagen der Züchtung.

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