EU-Kommission lässt weitere ‘Mais-Monster’ für den Import zu

Risiken für das Immunsystem und Kombinationswirkungen nicht getestet
Donnerstag, 3. January 2019

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission einen Mais des Bayer/Monsanto-Konzerns für den Import zugelassen, der sechs Bt-Insektengifte produziert. Die Entscheidung wurde getroffen, obwohl aktuelle Forschungsergebnisse darauf hinweisen, dass mit den Bt-Toxinen erhebliche Risiken für das Immunsystem einhergehen. Gesundheitliche Risiken gehen auch von den Rückständen der großen Mengen von Glyphosat und Glufosinat aus, mit denen die Pflanzen besprüht werden können, weil sie gegen diese Herbizide resistent gemacht sind. Kombinatorische Wirkungen der Toxine und der Rückstände der Spritzmittel wurden nicht untersucht.

„Die EU-Kommission respektiert weder Wissenschaft noch Vorsorge. Es gibt schwerwiegende Hinweise darauf, dass der Verzehr dieses Gentechnik-Maises gesundheitliche Schäden auslösen kann“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Die Entscheidung erschüttert das Vertrauen in die beteiligten Institutionen der EU.“

Der jetzt zugelassene Mais entspricht weitgehend einer anderen Maislinie, die von Monsanto als ‘SmartStax’ vertrieben wird, ist jedoch mit einer höheren Resistenz gegenüber Glyphosat ausgestattet. Die Pflanzen können deswegen mit höheren Dosen des Herbizids besprüht werden, was zu mehr Rückständen führt. Nach Stellungnahmen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA reichen die vorliegenden Daten nicht aus, um deren Sicherheit zu bewerten. Testbiotech fordert deswegen, dass der Import des Gentechnik-Maises verboten wird, solange entsprechende Daten fehlen.

Es gibt weitere Gründe, warum der Mais nicht importiert werden sollte: Erst vor kurzem hatte Testbiotech der EU-Kommission Material zur Verfügung gestellt, aus dem hervorgeht, dass die EFSA die Auswirkungen der Bt-Toxine auf das Immunsystem nicht korrekt bewertet hat. Aktuellen Forschungsergebnissen zufolge kann der Verzehr der Bt-Toxine Allergien und andere Immunreaktion auslösen.

Schließlich ignorieren EFSA und die Kommission mögliche Kombinationswirkungen zwischen den Bt-Giften und den Rückständen der Spritzmittel, die in ihrer Gesamtheit eine wesentlich höhere Giftigkeit aufweisen können als die einzelnen Bestandteile.

Testbiotech will über den Weg der EU-Gerichte genauere Untersuchungen verpflichtend machen (Verfahren C-82/17 P). Leider sieht es nach einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Generalanwaltes des EU-Gerichtes nicht danach aus, als ob das Gericht weitere Untersuchungen zur Auflage machen würde. Die Entscheidung wird für 2019 erwartet.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org

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