EFSA will Pflanzen aus Neuer Gentechnik nur eingeschränkt prüfen

Vorschlag der Behörde ist eine Vorlage für weitgehende Deregulierung

31. Oktober 2022

31. Oktober 2022 / Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat einen Vorschlag für die Risikoprüfung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) vorgelegt. Darin werden die bisher geltenden Anforderungen an die Risikoprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen erheblich eingeschränkt: Künftig würden in den meisten Fällen nur noch die beabsichtigten Eigenschaften untersucht, nicht aber die unbeabsichtigten Effekte, die durch die gentechnischen Verfahren bedingt sind. Im Resultat könnten viele Pflanzen aus NGT ohne eingehende Prüfung der Risiken auf den Markt kommen.

Bisher müssen im Rahmen der Risikoprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen alle beabsichtigten und unbeabsichtigten genetischen Veränderungen identifiziert und im Hinblick auf mögliche Schäden für Mensch und Umwelt bewertet werden. Zu berücksichtigen sind dabei direkte und indirekte Effekte, die unmittelbar, verzögert oder kumulativ sein können.

In Zukunft blieben in den meisten Fällen alle unbeabsichtigten genetischen Veränderungen, die durch die Verfahren bedingt sind, außen vor. Es würden nur noch die beabsichtigten Eigenschaften der Pflanzen bewertet. Die einzigen Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit wären dann die Ähnlichkeit mit bereits bekannten züchterischen Eigenschaften und die Funktion der veränderten Zielgene.

Viele Publikationen zeigen, dass die mehrstufigen NGT-Verfahren mit unbeabsichtigten genetischen Veränderungen einhergehen können, die sich, wie die beabsichtigten Eigenschaften, deutlich von denen unterscheiden können, die aus bisheriger Züchtung zu erwarten sind. Dies gilt insbesondere für die Pflanzen, die mit ‚Gen-Scheren‘ wie CRISPR/Cas bearbeitet wurden. Die spezifischen Unterschiede zwischen NGTs und konventioneller Züchtung sind leicht zu übersehen, können aber schwerwiegende Konsequenzen haben. Werden risikobehaftete, unbeabsichtigte Effekte nicht entdeckt, können sie sich rasch in größeren Populationen ausbreiten.

Die EFSA stellt diese Unterschiede aber grundsätzlich in Abrede und behauptet stattdessen, dass sich die unbeabsichtigten genetischen Veränderungen nicht von denen aus konventioneller Zucht unterscheiden ließen. Diese Einschätzung basiert wohl u.a. auf einer mangelnden Datengrundlage: Die Behörde stellte im Rahmen vorausgehender Stellungnahmen mehrfach fest, dass sie kein Mandat habe, alle relevanten Publikationen zu bewerten.

Die Behörde folgt mit ihrem Vorschlag in erster Linie politischen Vorgaben bzw. wirtschaftlichen Erwartungen: Die jetzt vorgeschlagenen Kriterien würden die Zulassungsprüfung der EU weitgehend den Vorschriften in Kanada angleichen. Diese basieren jedoch nicht auf wissenschaftlich ausreichend begründeten und klar definierten Kriterien. Deswegen verlangt Testbiotech von der EU-Kommission, den Vorschlag der EFSA zurückzuweisen.

Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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