Lasche Sicherheitsstandards für invasive Gentechnik-Organismen

Gentechniksicherheitsverordnung muss Entweichen von Gene Drive-Organismen zuverlässig verhindern

26. März 2019

26.3.2019 / Am 27.3.2019 will die Bundesregierung in einer Novelle der Gentechniksicherheitsverordnung erstmals Sicherheitsstandards für den Umgang mit sogenannten Gene Drive-Organismen (GDO) im Labor festlegen [1]. Dabei handelt es sich um eine neue Klasse gentechnisch veränderter, hochinvasiver Organismen, die gezielt in die Natur freigesetzt werden sollen, um dort ganze Populationen von Tieren, Mikroorganismen oder Pflanzen gentechnisch zu verändern. Ihre Einstufung in die Sicherheitsstufe 2 (von vier) halten Save Our Seeds (SOS) und Testbiotech für grob fahrlässig.

GDO werden vor allem mit Hilfe der Gentechnikmethode CRISPR-Cas so verändert, dass sie ihre neuen Eigenschaften zusammen mit dem Bauplan für die gentechnische Veränderung an alle ihre Nachkommen weitervererben. Auch ihre Nachkommen sollen diese Eigenschaft und den gentechnischen Manipulationsmechanismus zu 100 Prozent weitervererben. Auf diese Art haben Gene Drives das Potential, gesamt Arten zu verändern oder auch auszurotten. Einmal in die Umwelt freigesetzt, können sie kaum kontrolliert werden; auch dann nicht, wenn sie sich in der Natur anders entwickeln als vorgesehen.

Der Sicherheitsstufe 2 sind laut Gentechnikgesetz „gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist“[2].

Dies wird dem von GDO ausgehenden Risiko für die Artenvielfalt nicht gerecht, kritisiert Mareike Imken von Save Our Seeds. „Schon das Entkommen einzelner Versuchstiere, etwa von Fliegen oder Mücken, könnte zur Ausrottung wildlebender Populationen oder der gesamten Art führen. Gene Drive-Organismen gehören, auch weil sie als Biowaffen genutzt werden könnten[3], zu den gefährlichsten Gentechnik-Konstrukten, die bisher entwickelt wurden.“

„Mit Gene Drive-Organismen entsteht ein neues Umweltrisiko, dem die Sicherheitsstufe 2 nicht gerecht wird,“ erklärt Christoph Then von Testbiotech. Die Verordnung konzentriert sich auf Gefahren durch Krankheitserreger oder Giftstoffe. „Umweltgefahren, welche durch die invasive Ausbreitung von Gene Drive-Organismen entstehen, werden vernachlässigt.“

Erst im Oktober 2018 hatte die Konvention für biologische Vielfalt an ihre Mitglieder appelliert, beim Umgang mit Gene Drives Vorsorge walten zu lassen[4]. Deshalb fordern Save Our Seeds und Testbiotech, für Laborarbeiten mit Gene Drive-Organismen bis auf Weiteres die höchste Sicherheitsstufe 4 vorzuschreiben. Ihr sind „gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist.“ Im Sinne des Vorsorgeprinzips und einer verantwortungsbewussten Forschung muss dies mindestens so lange gelten, wie keine spezifischen Sicherheitsmaßnahmen für diese Gefahrenkategorie entwickelt wurden.

Die Novelle der Gentechniksicherheitsverordnung muss von der Bundesregierung noch dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Hoffnung ruht deshalb auf dem Verantwortungsbewusstsein der Landesregierungen, die eine entsprechende Änderung fordern und durchsetzen können. SOS und Testbiotech fordern zudem internationale Maßnahmen, um absichtliche Freisetzung von Gene Drive-Organismen in die Umwelt zu verhindern, solange Risiken für Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden können.

Pressekontakt

Zukunftsstiftung Landwirtschaft / Save Our Seeds: Mareike Imken, Tel. 0151-53112969, imken@saveourseeds.org
Testbiotech: Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org

Quellen

[1] Geltende Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gentsv/ Letzter veröffentlichter Entwurf:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/GlaeserneGesetze/Referentenentwuerfe/GenTSV-E.pdf

[2] § 7 Gentechnikgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__7.html

[3] Seite 12, Gene Drive Kurzbericht der Schweizerischen Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Außerhumanbereich: https://www.ekah.admin.ch/inhalte/ekah-dateien/dokumentation/gutachten/GeneDrives_Kurzbericht_November2018.pdf

[4] https://www.cbd.int/conferences/2018/cop-14/documents

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