Materialien zum Parlamentarischen Frühstück mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Berlin, 7.6.2018

13. Juni 2018

Alte und neue Gentechnik: Welche Grenzen müssen wir setzen?

In dieser Legislaturperiode stehen zum Thema Gentechnik, insbesondere im Hinblick auf Landwirtschaft und Umwelt, wichtige Entscheidungen an. Unter anderem steht die Frage im Raum, wie die neuen Verfahren des Genome Editing zu regulieren sind. Zudem sollen im Gentechnikgesetz neue Vorschriften für Freisetzung und Anbau (‚Opt-Out‘) festgelegt werden.

Dazu heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Ebenso das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Wir halten an der Saatgutreinheit fest. Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU). Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.“

Die Referenten und ihre Themen:

Dr. Katharina Kawall / Fachstelle Gentechnik und Umwelt (auf Einladung von Testbiotech):
Was ist neu an der neuen Gentechnik?
Ein Überblick über Methoden, Ziele und Auswirkungen des Genome Editing

Dipl. Ing. Andreas Bauer-Panskus / Testbiotech:
Was gibt es Neues von der alten Gentechnik?
Aktuelles zu Risikoforschung und Zulassungsverfahren

Dr. Christoph Then / Testbiotech:
Welche Grenzen müssen der Gentechnik gesetzt werden?
Zusammenfassung und Empfehlungen

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