Testbiotech: erste Empfehlungen zum Vorschlag der EU-Kommission

Neues Gentechnikgesetz sollte grundlegend überarbeitet oder zurückgewiesen werden

18. Juli 2023

18. Juli 2023 / Heute veröffentlicht Testbiotech einen Hintergrund mit ersten Analysen des Vorschlags der EU-Kommission zur Neuregulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT). Dabei werden Kernpunkte benannt, die bei der weiteren Diskussion berücksichtigt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Risikobewertung. Testbiotech empfiehlt, den Vorschlag der EU-Kommission zurückzuweisen, wenn er nicht grundlegend überarbeitet und verbessert wird. Dafür macht Testbiotech erste konkrete Vorschläge.

Aus einer wissenschaftlichen Perspektive sieht Testbiotech keine Möglichkeit, bestimmte Gruppen von NGT-Pflanzen von der verpflichtenden Risikoprüfung auszunehmen. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:

(1) Die NGTs werden in der Regel dazu eingesetzt, um genetische Veränderungen zu bewirken, die über das hinausgehen, was aus konventioneller Zucht bekannt ist. Dafür müssen keine zusätzlichen Gene eingeführt werden. Deswegen sind in jedem Fall eine detaillierte Analyse und Risikobewertung notwendig, um Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen NGT-Pflanzen und konventioneller Züchtung zu identifizieren, bevor weitere Schlüsse gezogen werden können.

(2) Während es zwar möglich ist, mit der Gen-Schere bestimmte Stellen im Erbgut anzusteuern, ist es nicht möglich, mit ausreichender Gewissheit die Folgen dieses Eingriffs für das Erbgut, die Pflanzen und die Umwelt vorherzusagen oder zu kontrollieren. Deswegen darf die Risikobewertung nicht auf die beabsichtigten Eigenschaften des Endprodukts beschränkt sein, sondern muss auch die unbeabsichtigten Effekte berücksichtigen, die durch die Verfahren verursacht werden.

Testbiotech kommt zu der generellen Einschätzung, dass die Einführung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik nicht als nachhaltig angesehen werden kann, wenn diese dazu führen kann, dass
• die Ökosysteme überlastet werden,
• Risiken unbemerkt in Lebensmitteln akkumulieren,
• Züchtung durch Patente behindert wird
• und die Interessen der VerbraucherInnen missachtet werden.

Der jetzige Vorschlag der EU-Kommission muss deswegen zurückgewiesen werden.

Kontakt:
Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040

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