SmartStax: Wie die Europäische Kommission die Verbraucher in die Irre führt

Am 20. Juni 2013 schrieb die EU-Kommission einen Brief an Testbiotech in Reaktion auf viele E-Mails, die sie zum Thema „Stoppt SmartStax“ erhalten hat (http://www.testbiotech.de/node/834). Nach Ansicht von Testbiotech ist dieser Brief irreführend und droht die Glaubwürdigkeit der Kommission zu beschädigen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die EU-Kommission bei ihrem Vorschlag für die Marktzulassung von SmartStax wissenschaftliche Argumente weitestgehend verdrängt und nur wirtschaftliche Gründe berücksichtigt. Die Risikobewertung für SmartStax wurde schon 2010 von der EFSA vorgelegt. Die Kommission hat erst jetzt den Mais zur Zulassung gebracht, nachdem es Berichte über illegale Importe von SmartStax gab. Ein Stopp dieser Importe stünde im Gegensatz zu den Interessen der Futtermittelindustrie und von Konzernen wie Monsanto, die diese Pflanzen herstellen.
Antwortschreiben der EU-Kommission (übersetzt von Testbiotech) Kommentar Testbiotech
"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Juni 2013 an den EU-Kommissar Borg, in der Sie Ihre Bedenken bezüglich des SmartStax-Mais formulieren. Der EU-Kommissar hat mich gebeten, an seiner Stelle zu antworten." Dieser Brief wurde von Dorothée André verfasst, der Leiterin der Gentechnik-Abteilung von EU-Kommissar Tonio Borg. Letztlich ist es aber der EU-Kommissar selbst, der die Verantwortung über die SmartStax-Entscheidung trägt.
"Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier wie auch der Schutz der Umwelt Top-Priorität für die EU-Kommission hat und dass gentechnisch verändertes Saatgut, Lebens- und Futtermittel nur dann zugelassen werden, wenn auf der Basis einer gründlichen Untersuchung festgestellt wird, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf die Umwelt haben." Diese Behauptung ist nicht durch Tatsachen belegt. Das Zulassungsverfahren von SmartStax liefert vielmehr den Beweis des Gegenteils: Hier gab es keine „gründliche Untersuchung“.
"Die Risikobewertung wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt, die von der Industrie vorgelegte Studien gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung 1829/2003 prüft und zudem Studien unabhängiger Experten zugrunde legt." Die EU-Verordnung 1829/ 2003 sieht unter anderem vor, dass „gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel nur dann für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft zugelassen werden, wenn eine den höchstmöglichen Anforderungen standhaltende wissenschaftliche Bewertung aller damit verbundenen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bzw. für die Umwelt unter der Verantwortung der Europäschen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführt worden ist“ (Erwägungsgrund 9). Diese Kriterien sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt: Die Industrie selbst stuft einige ihrer Untersuchungsmethoden nur als vorläufig ein und gibt offen zu, dass bei mehreren Untersuchungen die üblichen Qualitätsstandards (Good Laboratory Practise) nicht eingehalten wurden. Und: Weder die Industrie noch die EFSA haben im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens eine einzige unabhängige Studie durchführen lassen.
"In Bezug auf den Vorschlag der Kommission, der am 10. Juni im Ausschuss [der Experten der Mitgliedsländer] SCFCAH vorgelegt wurde, möchte ich erwähnen, dass er auf einer positiven Einschätzung der EFSA beruht. Die Risikobewertung folgt den Richtlinien der EFSA zu Lebens- und Futtermitteln sowie zu Stacked Events [Pflanzen die durch Kombination von mehreren gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt wurden]." Die Stellungnahme der EFSA hat erhebliche Mängel, wie zum Beispiel:
  • Es wurden keine Untersuchungen über Wechselwirkungen der Rückstände der Pestizide mit den verschiedenen Insektengiften durchgeführt, die zwangsläufig im Mais vorhanden sind.
  • Risiken bezüglich des Immunsystems wurden schlicht für unwahrscheinlich erklärt, aber nicht untersucht.
  • Es gab keine Fütterungsversuche mit dem Mais zur Abklärung gesundheitlicher Risiken für Mensch und Tier.
  • Während der Feldversuche zeigte SmartStax in seinen Inhaltsstoffen signifikante Unterschiede im Vergleich mit Pflanzen aus konventioneller Zucht. Diese Unterschiede hätten zu weiteren Untersuchungen führen müssen. Sie wurden aber (unter Verweis auf eine bekanntermaßen nicht verlässliche Datenbank der Industrie) einfach für unbedeutend erklärt.
Die EU-Kommission ist bei ihrer Entscheidung nicht an den zweifelhaften Bericht der EFSA gebunden. Vielmehr stellt die Verordnung 178/2002 klar, dass die EU-Kommission bei ihren Entscheidungen auch andere Erwägungen einbeziehen soll.
"In Bezug auf den Pollen hat die EFSA ebenfalls eine positive Meinung zur Vermarktung von Pollen des Mais MON810 als Lebensmittel abgegeben. Es wird festgestellt, dass die gentechnische Veränderung in diesem Mais kein zusätzliches Risiko bedeutet, wenn dieser Pollen anstelle von solchen aus nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in Lebensmitteln verwendet wird." Die EFSA schreibt in ihrer eigenen Stellungnahme, dass es keine spezifischen Daten zur Sicherheit des Pollens gibt und dass ihre Risikobewertung zum größten Teil nicht auf tatsächlichen Untersuchungen, sondern nur auf Annahmen beruht.
"Ich möchte hervorheben, dass das europäische Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen weltweit als das strikteste System angesehen wird. Sobald die Pflanzen zugelassen sind, wird ein striktes Monitoring für Umweltauswirkungen durchgeführt. Zudem wertet die EFSA beständig die relevante Literatur zu den zugelassenen Produkten und allgemein zu gentechnisch veränderten Organismen aus, und die Kommission kann geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn neue mögliche Risiken in Bezug auf ein Produkt identifiziert werden." Insbesondere die Industrie verweist gern auf die rigorose Prüfung der gentechnisch veränderten Pflanzen durch die EU, wenn diese in anderen Teilen der Welt angebaut werden sollen. Faktisch ist die Prüfung in der EU aber nicht ausreichend, um eine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt auszuschließen. Dafür liefert SmartStax ein gutes Beispiel. Anders als die EU-Kommission hier den Anschein erweckt, gibt es nach der Zulassung der Produkte auch keinerlei Überwachung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen des Verzehrs dieser Produkte, obwohl dies von den EU-Richtlinien eigentlich vorgesehen ist. Schließlich gibt es in der vorhandenen wissenschaftlichen Literatur verschiedene Hinweise, dass die gesundheitlichen Risiken des Verzehrs dieser Pflanzen deutlich unterschätzt werden (Offener Brief). Diese Publikationen haben aber in keinem Fall dazu geführt, dass die EFSA weitere Untersuchungen verlangt hätte.
"Ich hoffe, dass Sie von der Entschlossenheit der Kommission überzeugt sind, dass gentechnisch veränderte Organismen für die Verwendung in Lebens- und Futtermittel nur dann zugelassen werden, wenn deren Sicherheit für Gesundheit und Umwelt nachgewiesen ist." Für kundige LeserInnen geht die Glaubwürdigkeit der Kommission leider eher gegen null. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die EU-Kommission bei ihrem Vorschlag für die Marktzulassung nur wirtschaftliche Gründe berücksichtigt, wissenschaftliche Argumente hingegen vernachlässigt: Die Risikobewertung für SmartStax wurde von der EFSA schon 2010 vorgelegt. Die Kommission hat aber erst 2013 den Mais zur Zulassung gebracht, als es bereits Berichte über illegale Importe von SmartStax gab.
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