Deregulierung der Neuen Gentechnik: Verhältnismäßig? Zweckmäßig?

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TESTBIOTECH Background 18 - 5 - 2021

In einem von der EU-Kommission vorgelegten Bericht werden Änderungen am bestehenden Gentechnirrecht angedacht (EU Commission, 2021). Im Ergebnis könnten insbesondere Pflanzen aus Neuer Gentechnik von der Regulierung ausgenommen werden, wenn diese Merkmale aufweisen, die bereits aus der konventionellen Züchtung bekannt sind, und zudem keine artfremden Gene eingefügt werden. Laut dem Bericht sollten udem auch mögliche Vorteile der jeweiligen Pflanzen berücksichtigt werden.

Die Analyse von Testbiotech stellt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage: die geplanten Gesetzesänderungen sind mit erheblichen Folgen für VerbraucherInnen, Landwirtschaft, Züchtung und LebensmittelproduzentInnen verbunden. Auf der anderen Seite ist der zu erwartende Nutzen der geplanten Änderungen wohl eher niedrig.

Zudem erscheint das Vorhaben nicht zweckmäßig. Es gibt keine wissenschaftlich ausreichende Begründung, ganze Gruppen von Gentechnik-Pflanzen pauschal für sicher zu erklären. Der Grund: Neben den beabsichtigten Veränderungen und den gewollten Eigenschaften sowie deren möglichen Kombinationen müssen auch die ungewollten Effekte aus den mehrstufigen Verfahren der Neuen Gentechnik und deren Auswirkungen berücksichtigt werden.

Testbiotech legt hier eine tabellarische Übersicht über verschiedene Risikokategorien vor. Demnach muss, unabhängig davon, ob Gesetze geändert werden, auch in Zukunft jede mögliche Zulassung eingehend auf Risiken geprüft werden, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Würde dies ignoriert, wären erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt eine unvermeidbare Konsequenz.

Aus der hier vorgelegten Übersicht geht auch hervor, dass die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) unbeabsichtigte Effekte, die durch die Verfahren der Neuen Gentechnik verursacht werden und die für die EU-Kommission eine entscheidende Rolle bei der Begründung einer möglichen Deregulierung spielen, nicht ausreichend berücksichtigt hat. Testbiotech kommt deswegen zu der Einschätzung, dass der Bericht der Kommission als zu einseitig oder zumindest als unvollständig zu bewerten ist.

Testbiotech empfiehlt, dass die EU-Kommission, um ihr Ziel zu erreichen, zunächst prüfen sollte,wie groß die Flexibilität der bestehenden Gesetzgebung ist. So kann die EU-Kommission bei ihren Entscheidungen über EU-Zulassungen schon jetzt mögliche Vorteile von Gentechnik-Pflanzen mit einbeziehen. Auch die Standards der Risikoprüfung können u.a. durch Ausführungsordnungen zielgenau gestaltet werden, ohne deswegen den gesetzlichen Rahmen ändern zu müssen.

Testbiotech weist aber auch auf erheblichen Forschungsbedarf bei den Risiken und den Methoden der Risikoprüfung hin. In vielen Fällen müssten die derzeitigen Standards der Risikoprüfung angehoben werden, um die Risiken der oft sehr komplexen Veränderungen überprüfen zu können.

Gerade weil die Neue Gentechnik ein sehr hohes technisches Eingriffspotential hat, die Risiken oft komplex sind und sich mögliche Schäden oft erst nach längerer Zeit zeigen, muss das Vorsorgeprinzip gestärkt werden.

Veröffentlichungsjahr: 
2021
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