Anhörung zum Patent der Max-Planck-Gesellschaft auf gentechnisch veränderte Primaten

Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes entscheidet über Ethik
Dienstag, 26. September 2017

Am 27. September findet am Europäischen Patentamt (EPA) in München die öffentliche Anhörung eines Einspruches von Testbiotech gegen das Patent EP2328918 der Max-Planck-Gesellschaft statt. Mit diesem Patent werden gentechnisch veränderte Versuchstiere und sogar Affen als „Erfindung“ beansprucht. Die Tiere sollen in ihrem Erbgut so verändert werden, dass sie Symptome der Parkinson-Krankheit zeigen. Testbiotech sieht in derartigen Patenten eine inakzeptable Überschreitung ethischer Grenzen,
da dadurch wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, die zu einer weiteren Zunahme von Versuchen mit gentechnisch veränderten Tieren führen. Testbiotech fordert von der Max- Planck-Gesellschaft, ein Zeichen zu setzen und auf alle Patent-Ansprüche, die gentechnisch veränderte Tiere betreffen, zu verzichten.

Die Zahl der Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren hat seit mehr als 10 Jahren stetig zugenommen und ist 2015 erstmals auf über eine Million gestiegen. Ausschlaggebend für diesen Anstieg sind vor allem wirtschaftliche Interessen wie eine profitorientierte Vermarktung der patentierten Versuchstiere.

Bereits 2009 hatten Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für biophysikalische Chemie in Göttingen ihr Patent beim EPA angemeldet, 2015 wurde es erteilt. Das Europäische Patentamt hat bereits weit über 1000 Patente auf gentechnisch veränderte Versuchstiere erteilt, einige davon erstrecken sich sogar auf Primaten bis hin zu Menschenaffen. Auch das Patent der Max-Planck-Gesellschaft umfasst ausdrücklich alle nicht-menschlichen Primaten.

„Durch die Patentierung gentechnisch veränderter Tiere entstehen wirtschaftliche Anreize, die dazu führen, dass Tierversuche auch aus Profitgründen durchgeführt werden. In der Regel sind Aktivitäten zu erwarten, die zum Ziel haben, das patentierte ,Produkt‘ gewinnbringend zu vermarkten“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Wir wollen einen Kurswechsel beim Patentamt,
bei Investoren und in der Politik herbeiführen und die ethischen Grenzen stärken.“

Testbiotech nimmt die Verhandlung auch zum Anlass, sich mit ethischen Standards für Investoren zu befassen und wendet sich deswegen an EthikBank, GLS-Bank, Triodos Bank und Umweltbank. Wie Testbiotech in einem gemeinsamen Schreiben mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), den Ärzten gegen Tierversuche, der Albert Schweitzer Stifung für unsere
Umwelt und dem Bundesverband der Tierversuchsgegner/Menschen für Tierrechte und Tasso ausführt, sollten Bankhäuser, die für sich bereits ethische Standards aufgestellt haben, hier ebenfalls eine Vorreiterrolle übernehmen und klare Leitlinien für ihre Investments definieren, in denen Geschäfte mit Patenten auf Lebewesen als Ausschlusskriterium festgehalten werden.

Die Verhandlung ist öffentlich. Sie beginnt am 27.9.2017 um 9 Uhr und findet am Europäischen Patentamt, Bayerstr. 34, in München statt. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel. 015154638040, info@testbiotech.org