Die Blütenträume der Gentechnik
China, die USA und Schweden gehören zu den Ländern, in denen mit Neuer Gentechnik (NGT) auch Bäume manipuliert werden. In Schweden wurden bereits 2016 erste Freisetzungen mit NGT-Pappeln beantragt. Diese Bäume weisen eine Reihe von Veränderungen in ihrem Erbgut auf, die Blüte, Wachstum, Ausbildung von Ästen, Blättern und Wurzeln betreffen. Wirtschaftliche Ziele der Gentechnik an Bäumen sind u.a. beschleunigtes Wachstum und eine veränderte Holzqualität für die Papierindustrie.
2022 gelang GentechnikerInnen in den USA ein Durchbruch: Normalerweise blühen Pappeln erst nach sieben bis zehn Jahren. Nach dem Eingriff mit der Gen-Schere blühten die Bäume aber bereits nach vier Monaten. Sie zeigen damit Merkmale, die bei den natürlichen Arten nicht vorkommen, ohne dass dafür zusätzliche Gene eingefügt werden mussten.
Das Ziel des Eingriffs: Die sehr früh blühenden Gentechnik-Pappeln können wie Ackerpflanzen sehr rasch vermehrt, gekreuzt und selektiert werden. Die Entwicklung von gentechnisch veränderten Pappeln mit ganz unterschiedlichen Merkmalen soll so erheblich beschleunigt werden. Zugleich können diese Pappeln ein erhöhtes Potential zur Ausbreitung aufweisen, wenn sehr viel früher fruchtbare Pollen und Samen entstehen, als das natürlicherweise zu erwarten ist.
Waldbäume stehen mit ihrer Umwelt vielfältig in Beziehung – u. a. über Bodenorganismen, Insekten und Wildtiere. Bäume produzieren im Laufe ihres Lebens Milliarden von Pollen und Samen, die mit dem Wind kilometerweit transportiert werden können. Das gentechnisch veränderte Erbgut kann sich über Pollen, Samen und auch über Sprösslinge und abgetrennte Zweige in der Umwelt verbreiten. Gelangen Gentechnik-Bäume in natürliche Populationen, kann es zu erheblichen Schäden für die Ökosysteme kommen.
Dieses Beispiel zeigt: Die Neue Gentechnik kann die Merkmale einer Art weit über das hinaus verändern, was natürlicherweise vorkommt oder durch Züchtung zu erwarten ist. Um diese extremen Eigenschaften zu erzielen, müssen keine zusätzlichen Gene eingefügt werden. Freisetzungen von Gentechnik-Pflanzen, bei denen es zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommen kann, dürfen aus der Perspektive des Vorsorgeprinzips nicht zugelassen werden.
Veröffentlichungsjahr:
2024
Weitere Informationen: