Der Mensch als Versuchstier

Worum geht es?

In Experimenten wird versucht, Embryonen zu schaffen, in denen sich menschliche mit tierischen Zellen vermischen. So sollen künftig Mischwesen aus Schwein und Mensch kreiert werden, die als Organspender für Menschen dienen.

Eine Anfang 2017 erschienene Publikation beschreibt, wie Forscher aus den USA, Spanien und Japan unter anderem menschliche embryonale Stammzellen in Embryonen von Schweinen und Rindern eingeschleust haben. Diese menschlichen Zellen nahmen beim Schwein an der embryonalen Entwicklung teil und fanden sich danach in unterschiedlichen Gewebetypen der Embryos. Die Mischembryonen aus Mensch und Schwein wurden in die Gebärmutter von Schweinen eingepflanzt und konnten sich dort für drei bis vier Wochen weiterentwickeln. Die meisten dieser Embryonen zeigten deutliche Entwicklungsstörungen, einige waren scheinbar normal. Ziel ist es, Tiere zu schaffen, welche als Organspender verwendet werden können. Um dies zu ermöglichen sollen die Embryonen der Schweine zusätzlich mit Verfahren wie CRISPR-Cas gentechnisch verändert werden.

 

Was ist problematisch?

Ein medizinischer Nutzen wird von den Forschern zwar behauptet, ist derzeit aber nicht absehbar. Dagegen sind jedoch erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten: Durch diese Art von Forschung steigt nicht nur die Zahl der Tierversuche immer weiter an, vielmehr droht auch der Mensch selbst zunehmend zum Objekt von Laborexperimenten zu werden. Es ist daher zu befürchten, dass durch diese Entwicklung der Schutz der Menschenwürde massiv angegriffen und erheblich beschädigt wird. Diese ethischen Probleme sind auch in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Derartige Versuche wären nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz vermutlich sogar zulässig. Nach Artikel 7 des Gesetzes ist es zwar verboten, menschliche Embryonen zu derartigen Versuchen zu verwenden, es besteht aber eine Gesetzeslücke für den Fall, dass menschliche embryonale Zellen in Embryonen von Tieren übertragen werden. Auch die Geburt, die Existenz und die Haltung derartiger Mischwesen ist nicht ausdrücklich verboten, unabhängig davon, wie viel Mensch schließlich im Tier vorhanden ist.

 

Weitere Informationen:

Auch das Risiko der Entstehung neuer Krankheiten ist erheblich. So könnten endogene Retroviren, die im Erbgut von Mensch und Tier verankert sind, während der embryonalen Entwicklung ideale Bedingungen vorfinden, um sich über die Artgrenzen hinweg anzupassen.

 

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Publication year: 
2017