Klon-Bullen

Worum geht es?

Klonen soll es ermöglichen, dass Tiere mit erwünschten Merkmalen (bspw. erhöhte Milchproduktion oder Mastleistung) auch dann weiter für die Zucht eingesetzt werden können, wenn das ursprüngliche Tier bereits zu alt oder tot ist.

Insbesondere in den USA werden Klon-Verfahren in der Tierzucht schon seit längerem kommerziell genutzt. Dies geschieht mit dem gleichen Verfahren, welches seinerzeit angewandt wurde, um das Klonschaf Dolly zu produzieren: Ein Zellkern aus einer Körperzelle wird in eine Eizelle eingesetzt. Beginnen sich die Zellen wie während der embryonalen Entwicklung zu teilen, werden diese in die Gebärmutter einer Kuh übertragen. Von einigen Hundert Versuchstieren überleben meist nur einzelne Exemplare die gesund wirken und unter Umständen wieder zur Zucht eingesetzt werden können. Dazu wird das Sperma von Zuchtbullen dann tiefgefroren verkauft und kann weltweit verschickt werden. Auch Züchter in Deutschland und anderen Ländern der EU können es zur künstlichen Befruchtung von Kühen verwenden. Wie eine Recherche von Testbiotech zeigt, finden sich in England bereits Nachkommen von geklonten Bullen in einem Zuchtregister.

 

Was ist problematisch?

Jedes Jahr werden etwa 30 bis 40 Tonnen Bullensperma aus den USA zum Zweck der Rinderzucht in die EU importiert. Bislang ist für diese Importe keine Erfassung und auch keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Somit ist es unmöglich, das Material zu identifizieren, das von den geklonten Tieren stammt.

Das Europäische Parlament tritt, ähnlich wie der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, für ein Verbot von geklonten Tieren in der Landwirtschaft ein. Grund dafür sind vor allem ethische Bedenken: Beim Klonen kommt es bei den Tieren aufgrund von Störungen der Genregulation oft zu Krankheiten und Todesfällen. Deswegen verlangt das EU-Parlament, dass die Klone, ihre Nachkommen und das Zuchtmaterial erfasst und gekennzeichnet werden müssen. So soll verhindert werden, dass die Tiere und von ihnen gewonnene Lebensmittel unbemerkt auf den Markt gelangen können. Bisher fehlt Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern an diesem Punkt die notwendige Transparenz für die Entscheidungsfreiheit.

 

Weitere Informationen:

Das geplante Freihandelsabkommen CETA könnte es unmöglich machen, diese Situation zu verbessern, da eine entsprechende Kennzeichnungspflicht unter CETA als unnötiges Handelshemmnis verboten werden könnte. Testbiotech fordert deswegen, dass die EU und die deutsche Bundesregierung zunächst einmal in dieser Frage ausreichende rechtliche Klarheit und Sicherheit schaffen, bevor der Vertrag in Kraft treten kann. Trotz aller Diskussionen über CETA ist für Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher nach wie vor unsicher, ob die notwendige Wahlfreiheit auch in Zukunft gewährleistet werden kann.

 

 

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Publication year: 
2017