Bundesrat: Invasive neue Gentechnik braucht strengere Sicherheitsauflagen, als es Landwirtschaftsministerin Klöckner wünscht

Gene-Drive-Organismen könnten erstmals im Gentechnikrecht reguliert werden
Thursday, 6 June 2019

Bei einer am Freitag, den 07.06.2019 im Bundesrat erwarteten Abstimmung könnten die Bundesländer dazu beitragen, die Artenvielfalt vor einer Bedrohung durch ein neues Gentechnikverfahren besser zu schützen, als es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) in der Novelle der Gentechniksicherheitsverordnung vorsieht. Dabei geht es um Sicherheitsauflagen für sogenannte Gene-Drive-Organismen (GDO), die mit besonders hohen Risiken für die Umwelt einhergehen.

Mücken, Fliegen, Mäuse, aber auch Pflanzen können durch ein neues Gentechnikverfahren namens Gene Drive so verändert werden, dass sie eine neue Eigenschaft schnell und flächendeckend in wildlebenden Populationen verbreiten. Durch eine spezielle Anwendung der sogenannten CRISPR-Cas-Technologie kann hier die gentechnische Manipulation selbst weitervererbt werden und so eine zeitlich und räumlich nicht kontrollierbare gentechnische Kettenreaktion in der Natur auslösen. Durch die Freisetzung solcher Gene-Drive-Organismen sollen ganze Populationen oder Arten in der Natur gentechnisch verändert oder auch ausgerottet werden. Bei Experimenten mit Gene-Drive-Organismen im Labor besteht die Gefahr, dass Versuchstiere entkommen. Bereits wenige freigesetzte GDO könnten theoretisch zur Ausrottung ihrer Art in der Natur führen.

Nachdem ein Bündnis aus NGOs (der AbL, dem BUND, dem GeN, der IG-Saatgut, Testbiotech und Save Our Seeds) in einem Brandbrief auf diese Gefahr hingewiesen hatte wurden die für die Gentechniksicherheit zuständigen Bundesländer aktiv. Agrar- und Umweltausschuss des Bundesrates forderten mit deutlichen Mehrheiten, einschließlich CDU-geführter Bundesländer, aus Vorsorgegründen strengere Sicherheitsauflagen für Arbeiten mit Gene-Drive-Organismen in geschlossenen Systemen. Die Bundesregierung hatte in einer Novelle der Gentechniksicherheitsverordnung erstmals GDO in die Verordnung aufgenommen und für Laborexperimente nur die Sicherheitsstufe 2 (von vier) vorgesehen. Der Haken: Nach einer Einzelfallprüfung wäre eine Herabstufung in die niedrigste Sicherheitsstufe 1 nicht ausgeschlossen. Die Sicherheitsstufe 1 signalisiert ein vernachlässigbares Risiko durch GVO für die Umwelt und die menschliche Gesundheit und erfordert keine speziellen Sicherheitsauflagen. Die Fachausschüsse des Bundesrates verlangen die Sicherheitsstufe 3.

Das Landwirtschaftsministerium und das Kanzleramt setzen die Länder nun unter Druck, ihre Forderung abzuschwächen*. „Die Festlegung niedriger Sicherheitsmaßnahmen für GDO wäre fahrlässig und widerspricht der Anwendung des Vorsorgeprinzips, wie es für Gene Drives erst im November vom Plenum der UN-Konvention für biologische Vielfalt gefordert wurde“, warnt Mareike Imken von Save Our Seeds.

Die NGOs appellieren an die Bundesländer, dem Druck aus dem Landwirtschaftsministerium nicht nachzugeben und die Gentechniksicherheitsverordnung am Freitag auf jeden Fall mit höchstmöglichen Sicherheitsauflagen für Gene-Drive-Organismen zu verabschieden. „Dies kann nur der erste, dringend gebotene Schritt sein“, ergänzt Mareike Imken, „denn die Gentechniksicherheitsverordnung ist für die von Gene-Drive-Organismen ausgehenden Gefahren für die Artenvielfalt und Umwelt bislang nicht ausgelegt. Als Nächstes müssen die Länder deshalb möglichst zügig in ihren Vollzugsgremien spezifische Sicherheitsmaßnahmen für diese neue Klasse von gentechnisch veränderten Organismen erarbeiten.“

*Auch „Der Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe 23/2019 über die Kontroverse.

Contact: 

Zukunftsstiftung Landwirtschaft / Save Our Seeds: Mareike Imken, Tel. 0151-53112969, imken@saveourseeds.org
Testbiotech: Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org