Neue Gentechnik: Gerichtshof der Europäischen Union schafft klare Regeln

Neue Gentechnikverfahren unterliegen der Regulierung

25. Juli 2018 / Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Nach der Rechtsauslegung des Gerichtshofes müssen Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren in ihrem Erbgut verändert werden, auch als Gentechnik reguliert werden. Testbiotech begrüßt dieses Urteil. Es stimmt im Wesentlichen mit dem Inhalt eines Rechtsgutachtens überein, das Testbiotech schon vor einigen Wochen veröffentlicht hatte.

Testbiotech weist darauf hin, dass sich in der Regel eindeutige Unterschiede zwischen herkömmlicher Züchtung und den neuen Gentechnikverfahren auch dann nachweisen lassen, wenn keine zusätzlichen Gene eingefügt werden. Der Einsatz von CRISPR & Co führt in den meisten Fällen zu einem unverwechselbaren Fingerabdruck im Erbgut, einer Art Signatur, wie sie durch herkömmliche Züchtung nicht zustande kommt.

Der Grund: Der Einsatz von Gen-Scheren wie CRISPR unterliegt nicht wie die herkömmliche Züchtung den natürlichen Kontrollmechanismen von Vererbung und Fortpflanzung. Mit Hilfe der Gen-Scheren können Genanlagen auch dann verändern, wenn dies unter natürlichen Bedingungen nicht zu erwarten wäre. Und: anders als bei der konventionellen Züchtung werden beim Genome Editing alle Kopien eines Gens gleichzeitig verändert. Dagegen bleiben bei der her­kömm­lichen Züchtung in der Regel „Sicherheitskopien“ der Gene im Erbgut erhalten, die die Wirkung zufälliger Mutationen ausgleichen können.

Dazu kommen eine Reihe von ungewollten Veränderungen des Erbguts, die durch Fehler verursacht werden, die oft beim Einsatz der Gen-Schere beobachtet werden. Auch diese können sich in ihrem Muster deutlich von dem unterscheiden, was bei „zufälligen“ Mutationen zu erwarten wäre.

Im Resultat können auf diese Weise Pflanzen und andere Organismen entstehen, die sich nicht nur in ihrer Genstruktur, sondern auch in ihren biologischen Eigenschaften und ihren Risiken deutlich von denen aus konventioneller Züchtung unterscheiden.

Testbiotech geht deswegen auch nach dem Urteil des Gerichts davon aus, dass die Pflanzen, die mit den neuen Gentechnikverfahren verändert werden, in jedem Fall einer verpflichtenden Risikobewertung zu unterziehen sind, bevor über eine Zulassung entschieden wird.

Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org