Testbiotech legt Beschwerde gegen EU-Zulassung der „Giftsoja“ von Bayer & Monsanto ein

Zulassung verletzt Gentechnik- und Pestizidgesetzgebung der EU
Wednesday, 14 September 2016

Testbiotech verlangt von der EU-Kommission eine Überprüfung ihrer Entscheidung, gentechnisch veränderte Sojabohnen der Firmen Bayer und Monsanto für den Import zuzulassen. Diese Sojabohnen werden mit Glyphosat in Kombination mit anderen Herbiziden wie Dicamba oder Isoxaflutol gespritzt. Ende Juli hatte die EU-Kommission grünes Licht für deren Verwendung in Lebens- und Futtermitteln gegeben, obwohl die Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Risiken nicht ausgeräumt wurden. Die von Testbiotech vorgelegte Analyse zeigt, dass die Zulassung sowohl gegen die Gentechnik- als auch Pestizidgesetzgebung der EU verstößt.

In den gentechnisch veränderten Sojabohnen finden sich Rückstände von Spritzmitteln, die beim Anbau der Gentechnik-Soja in Argentinien, Brasilien und den USA eingesetzt werden. Diese speziellen Herbizidmischungen und ihre Rückstände wurden in der EU nie auf ihre gesundheitlichen Risiken untersucht. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hatte festgestellt, dass es aufgrund fehlender Daten derzeit auch gar nicht möglich ist, entsprechende Grenzwerte festzulegen, wie dies von der EU vorgeschrieben ist.

Zudem müssen laut EU-Recht auch Kombinationswirkungen untersucht werden, wie sie beispielsweise durch den gleichzeitigen Einsatz zweier Spritzmittel hervorgerufen werden können. Die EU-Kommission räumt ein, dass dies zwar vorgeschrieben sei, behauptet aber, es gäbe keine geeigneten Untersuchungsmethoden. Testbiotech verweist dagegen auf bereits existierende Testmethoden.

Entsprechende Untersuchungen sind in diesem Fall dringend erforderlich. Dies zeigt ein Gutachten, laut dem die Rückstände aus einer kombinierten Anwendungen der Spritzmittel ein höheres Risiko für Vergiftungen der Leber, Tumorbildungen und Erbgutveränderungen bergen als die einzelnen Ausgangsstoffe. Sowohl Verbraucher als auch Nutztiere können der Kombination dieser giftigen Rückstände ausgesetzt sein. Trotz dieser Risiken haben die EFSA und die EU-Kommission weder Grenzwerte für die Rückstände festgelegt noch wurden deren Kombinationswirkungen untersucht.

„Der Schutz von Umwelt und Verbrauchern wird durch die Zulassungspraxis der EU-Kommission deutlich geschwächt. Um die Interessen der Konzerne zu bedienen, wird auch gegen geltendes Recht verstoßen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Wir geben der EU-Kommission jetzt die Chance, ihre falsche Entscheidung zu revidieren.“

Testbiotech hat die Überprüfung der Zulassung nach EU-Richtlinie 1367/2006 beantragt. Wird der Antrag abgelehnt, können weitere Schritte eingeleitet werden.

Contact: 

Christoph Then, Testbiotech, Tel: 0151 54638040, info@testbiotech.org