Rechtsgutachten stützt die Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen
Donnerstag, 24. September 2015
Heute wird ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem rechtlichen Status neuer Gentechnikverfahren befasst. Es wird vor dem Hintergrund einer für die nächsten Wochen erwarteten Grundsatzentscheidung der EU-Kommission präsentiert. Die Industrie fordert, dass neue Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen und Tieren nicht als Gentechnik einzustufen und so von der Registrierung, Risikoprüfung und Kennzeichnung auszunehmen sind. Nach Ansicht vieler Nichtregierungsorganisationen fallen diese neuen Verfahren klar in den Anwendungsbereich der EU-Gentechnikgesetze.
Neuer Bericht gibt Übersicht über aktuelle und drohende Fälle
Montag, 21. September 2015
Testbiotech veröffentlicht heute einen Bericht, der einen aktuellen und globalen Überblick über Fälle der unkontrollierten Ausbreitung vermehrungsfähiger gentechnisch veränderter Organismen in der Umwelt gibt. Der Bericht soll auch im Rahmen eines Workshops vorgestellt werden, der vom 21. bis 25. September im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) in Montreal, Kanada stattfindet.
Europäische Lebensmittelbehörde für Freisetzung von Gentechnik-Raps
7.9.2015 / Wie eine Analyse von Testbiotech zeigt, ignoriert die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA neue Erkenntnisse über Persistenz und Invasivität von Rapspflanzen und pickt sich aus Veröffentlichungen einseitig nur die Informationen heraus, welche ihre eigene Auffassung bestätigen. In einem technischen Dossier von Testbiotech wurden der EU-Kommission im Juni 2015 Informationen bezüglich einer neuen Langzeitstudie über verwilderte Rapspflanzen in Schottland (Banks, 2014) zur Verfügung gestellt.
Die EU-Kommission verweigert den Zugang zu einem Report, den das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über das Herbizid Glyphosat angefertigt hat. Einem Schreiben der EU-Kommission an Testbiotech vom 10. August 2015 zufolge unterliegt der Bericht, den die Bundesregierung an die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA übermittelt hat, vollständig der Geheimhaltung. Gleichzeitig kann die EU-Kommission kein übergeordnetes öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung der Daten erkennen.