„Weder wissenschaftlich begründet noch geeignet, um mögliche Risiken von NGT-Pflanzen angemessen zu behandeln“

Neue Studie zeigt grundsätzliche Schwachstellen im Vorschlag der Europäischen Kommission zur Deregulierung von NGT-Pflanzen

17. Juni 2025

Eine neue Studie von ExpertInnen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) weist auf grundlegende Mängel des Deregulierungsvorschlags der Europäischen Kommission für Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) hin. Der Vorschlag sei „weder wissenschaftlich begründet noch geeignet, um mögliche Risiken von NGT-Pflanzen angemessen zu behandeln“. Nach Ansicht der WissenschaftlerInnen würde es der Vorschlag der Kommission ermöglichen, sogar Pflanzen mit komplexen genetischen Veränderungen ohne Risikobewertung in die Umwelt freizusetzen.

In der als Preprint veröffentlichten Studie analysieren die ExpertInnen die Idee der Kommission, NGT-Pflanzen unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes als „sicher“ einzustufen. Die Kommission ist (kurz gefasst) der Ansicht, dass NGT-Pflanzen mit nicht mehr als 20 genetischen Veränderungen mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgesetzt werden sollten. Dagegen betonen die ExpertInnen, dass dieses Konzept grundlegende genetische Prinzipien und statistische Wahrscheinlichkeiten ignoriere. „Der Vorschlag unterliegt dem Denkfehler, dass alle denkbaren genetischen Veränderungen oder Kombinationen irgendwann auftreten könnten, wenn man nur lange genug kreuzt oder mutagen behandelt. Weder das Gesamtkonzept des Vorschlags noch die Kriterien von Annex I sind in der Lage, den letztlich entscheidenden genomischen Kontext zu erfassen, der die Funktionalität und das Risikopotenzial von NGT-produzierten Pflanzen bestimmt.“

Folglich halten die WissenschaftlerInnen den Ansatz der Kommission für ungeeignet, die risikobezogenen Auswirkungen von NGT-Pflanzen angemessen zu berücksichtigen. Sie betonen auch, dass insbesondere mit Hilfe der künstlichen Intelligenz (KI) sehr komplexe biologische Konstrukte erzeugt werden könnten, auch wenn die vorgeschlagenen Schwellenwerte eingehalten werden. Dazu gehören die Produktion neuartiger Proteine, potenziell insektizider Moleküle und drastische Veränderungen der Genregulation.

Erst kürzlich hatten Testbiotech und andere gezeigt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien von KI als eine Art Richtschnur für die Entwicklung von insektiziden NGT-Pflanzen verwendet werden können, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung entgehen sollen, um schneller in die Vermarktung zu kommen.

Der Vorschlag der Kommission wird derzeit zwischen EU-Rat und EU-Parlament diskutiert und soll in den nächsten Wochen oder Monaten endgültig abgestimmt werden. Testbiotech fordert, den Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen, da dieser keinen sicheren Umgang mit NGT-Pflanzen gewährleistet.

Kontakt:

Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040

Weiterführende Informationen:

Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

Bericht zu KI-NGT-Pflanzen