USA versagen bei Kontrolle von Gentechnik

Bereits sechs mit CRISPR-Cas veränderte Organismen zur Vermarktung freigegeben

18. Januar 2018/ Ob alte oder neue Gentechnik: In den USA werden immer mehr Produkte ohne ausreichende Kontrolle zur Vermarktung zugelassen. Seit November 2017 sind die ersten Gentechnik-Äpfel in US- Supermärkten zu finden. Aufgeschnitten und in Plastiktüten verpackt, sollen die „Arctic“-Äpfel länger frisch aussehen, als sie es eigentlich sind. Die Äpfel wurden mit einem alten Gentechnikverfahren manipuliert, sie müssen in den USA nicht gekennzeichnet werden. Schon bald könnten auch erste Organismen zur Vermarktung kommen, deren Erbgut mit neuen Gentechnik-Verfahren verändert wurde. Diese wurden von der US-Landwirtschaftsbehörde in den USA bereits freigegeben, sind allerdings noch nicht auf den Markt gelangt: 2016 wurden Mais und Speisepilze zugelassen, 2017 kamen Leindotter, Soja und Gräser hinzu, im Januar 2018 ein weiterer Mais der Firma DuPont.

Bei diesen Organismen wurde die neue Gen-Schere CRISPR-Cas eingesetzt. Aus ihnen gewonnene Lebensmittel oder deren Saatgut müssen in den USA nicht gekennzeichnet werden, die Organismen wurden auch keiner eingehenden Risikoabschätzung unterworfen.

„Die USA verdrängen die Risiken der Gentechnik weitgehend. Das erinnert an den Umgang der derzeitigen US-Regierung mit dem Klimawandel“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Die EU muss jetzt klarmachen, dass sie auf Nachweisverfahren und Risikoprüfung besteht, egal ob es sich um neue oder alte Gentechnik handelt. Sollten sich hier Lücken in der Regulierung ergeben, muss die Politik aktiv werden.“

In den USA haben die Behörden für die Zulassung der Organismen keine detaillierten Untersuchungen verlangt. In der Folge können die Risiken dieser Produkte nicht durch unabhängige ExpertInnen geprüft werden. Auch gibt es keine geeigneten Nachweisverfahren, weil oft nicht bekannt ist, wie das Erbgut im Detail verändert wurde. Von dieser Entwicklung könnten schließlich auch Importe in die EU betroffen sein, denn ohne entsprechende Nachweisverfahren sind die Behörden nur beschränkt handlungsfähig.

Ein Hinweis auf mögliche Lücken in der EU-Regulierung könnte heute vom Gerichtshof der EU kommen. Dort will der Generalanwalt darlegen, wie die bestehenden EU-Gesetze in Bezug auf die neuen Gentechnik-Verfahren auszulegen sind.

Kontakt
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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