TTIP und CETA: Türöffner für Agro-Gentechnik

Testbiotech-Bericht im Auftrag der Grünen im Deutschen Bundestag

12. Januar 2015 / Wie ein neuer Report von Testbiotech zeigt, ist es im Rahmen der geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) entgegen den öffentlichen Verlautbarungen aus Berlin und Brüssel sehr wohl beabsichtigt, die Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz im Bereich der Agro-Gentechnik abzusenken. Dabei muss angenommen werden, dass diese Konsequenzen der deutschen Bundesregierung und der EU-Kommission bekannt sind. Der Bericht war von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag in Auftrag gegeben worden.

Wie in dem Bericht dargestellt wird, können von der deutschen Bundesregierung laut Koalitionsvertrag geplante Kennzeichnungsvorschriften für Produkte von Tieren, die geklont oder mit Gentechnik-Pflanzen gefüttert wurden, bereits jetzt nicht mehr realisiert werden. Schon der Beginn der Verhandlungen entfaltet eine rechtlich bindende Wirkung, wodurch die EU und ihre Mitgliedsländer daran gehindert werden, die Kennzeichnungspflicht im Bereich Biotechnologie auszuweiten.

Nachdem die EU in den vergangenen Jahren – zumindest teilweise – versucht hatte, im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO ihre Zulassungs- und Kennzeichnungsverfahren gegenüber den USA und Kanada zu verteidigen, kommt es damit zu einem Kurswechsel: Die EU will sich jetzt vertraglich dazu verpflichten, ihre Standards denen der USA und Kanada weitgehend anzugleichen. Im Ergebnis könnten dann gentechnisch veränderte Organismen sogar ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung zugelassen werden.

Grundlegende Elemente der EU-Gentechnikpolitik wie das Vorsorgeprinzip, Maßnahmen zum Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft oder die verbindliche Kennzeichnung von Lebensmitteln, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu schützen, werden im vorliegenden Text von CETA nicht erwähnt und sind somit weder Ziel noch gemeinsame Grundlage des Vertrags, der kurz vor der Unterzeichnung steht. Die Ziele der Vereinbarung sind vielmehr einseitig auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet.

Laut CETA soll eine Vielzahl gemeinsamer Gremien geschaffen werden, die in ihrer Mehrheit voraussichtlich nicht öffentlich tagen werden. Mit diesen Gremien würde eine Art Schatten-Expertenregierung entstehen, die bestehende und zukünftige gesetzliche Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Freihandelsabkommen prüfen soll. Diese Gremien sind ähnlich problematisch wie die umstrittenen Schiedsgerichte: Hier werden entscheidende Kompetenzen von den demokratisch legitimierten Institutionen auf Expertengremien verlagert, die als eine Art „höhere Gewalt“ installiert werden. Die Politik wird unter diesen Rahmenbedingungen „alternativlos“ auf die Maßgaben des Freihandels und die Interessen der Industrie ausgerichtet.

Testbiotech empfiehlt den Abbruch der Verhandlungen. Sollte es nicht dazu kommen, sollten zumindest die Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz im Bereich Lebensmittelerzeugung und Landwirtschaft ausdrücklich vom Geltungsbereich der Freihandelsabkommen ausgenommen werden.

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