Anfang April wurde der Entwurf des Schweizer Bundesgesetzes über Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) vorgestellt und zur Konsultation freigegeben. Der Vorschlag gibt dem Schutz der Umwelt und den Interessen der VerbraucherInnen wesentlich mehr Gewicht als der Gesetzesvorschlag, der derzeit in der EU verhandelt wird. Auch in der Schweiz sollen die Vorschriften für NGT-Pflanzen gelockert werden, allerdings nicht mit so brachialer Gewalt wie in der EU.
Zur Erstellung des Gesetzesentwurfs in der Schweiz wurden auch die Vorschläge von EU-Kommission und Parlament geprüft. Diese wurden jedoch nicht für ausreichend befunden. Dazu heißt es im erläuternden Bericht, der zusammen mit dem Gesetzesvorschlag veröffentlicht wurde: „Der Bundesrat hat sich jedoch gegen diese Varianten [für die zukünftige Regulierung von NGT-Pflanzen] entschieden. Für ihn steht fest, dass der risikobasierte Ansatz die Innovation und die nachhaltigere Nutzung von natürlichen Ressourcen ermöglichen muss. Gleichzeitig will er dem Vorsorgeprinzip und Bedenken in der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik Rechnung tragen. Deshalb möchte er eine behutsamere Öffnung mit stärkeren Kontrollmechanismen für die Zulassung als die EU.“
Insbesondere soll es in der Schweiz keine NGT-Pflanzen geben, die pauschal von der Risikobewertung ausgenommen werden. Stattdessen muss jede neue NGT-Pflanze auf Risiken geprüft werden. Nur falls eine andere NGT-Pflanze, die derselben Art angehört und dieselben gentechnischen Veränderungen aufweist, bereits eine Sicherheitsprüfung überstanden hat, kann auf eine Risikoprüfung verzichtet werden. Mit dieser Anforderung soll verhindert werden, dass in der Schweiz neue NGT-Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung auf den Markt kommen. Dem Vorschlag der EU zufolge wäre dies bei über 90% der NGT-Pflanzen der Fall. Auch die Vorschriften für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gehen deutlich über das hinaus, was EU-Kommission und Mitgliedsländer derzeit planen.
Testbiotech sieht zwar im Detail noch Klärungsbedarf, sieht den Vorschlag aus der Schweiz aber als wesentlich geeigneter an als den der EU. Zur Klärung offener Fragen könnte ein Vorschlag der zuständigen französischen Behörde ANSES herangezogen werden.
In jedem Fall sollten sich EU-Parlament, Mitgliedsländer und Kommission von einem Konzept verabschieden, das letztlich auf Pseudowissenschaft beruht und ‚magische Schwellenwerte‘ für eine willkürliche Anzahl von Mutationen einführen will, die als sicher gelten sollen.
Kontakt:
Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040
Weiterführende Informationen:
Testbiotech-Briefing zum legislativen Vorschlag aus der Schweiz