Pläne der EU zur Deregulierung von NGT-Pflanzen widersprechen Völkerrecht

Gutachten im Auftrag der Bundesregierung und weitergehende Analyse von Testbiotech zeigen Widersprüche zu internationalen Verpflichtungen

30. April 2025

Ein Gutachten, das von der deutschen Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass die geplante Deregulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) internationalem Recht widerspricht. RechtsexpertInnen der Universität Freiburg prüften die Vereinbarkeit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Deregulierung von NGT-Pflanzen mit dem Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit. Das Protokoll ist seit 2003 in Kraft und legt international verbindliche Standards für Risikobeurteilungen, Anmelde- und Mitteilungspflichten sowie Kennzeichnungsvorgaben fest. Ziel ist es, die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Das Protokoll wurde im Rahmen des Internationalen Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) beschlossen und ist sowohl für die EU als auch für alle ihre Mitgliedsstaaten verbindlich. Das jetzt vorgelegte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Deregulierung zumindest gegen die Anmelde- und Mitteilungspflichten sowie die Kennzeichnungsvorgaben verstößt. In einer weitergehenden Analyse kommt Testbiotech zu dem Ergebnis, dass auch die Verpflichtungen zur Risikobewertung verletzt werden.

Die EU-Kommission schlägt vor, dass Pflanzen aus Neuer Gentechnik künftig ohne verpflichtende Risikoprüfung und durchgehende Kennzeichnung in die Umwelt freigesetzt und vermarktet werden dürfen. Dabei stützt sie sich auf Argumente und Kriterien, die wissenschaftlich nicht begründet werden können. Derzeit verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und die Kommission über den äußerst umstrittenen Entwurf der künftigen Regulierung.

Kontakt:

Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040

Weiterführende Informationen:

Das Gutachten im Auftrag der Bundesregierung

Die Analyse von Testbiotech

Der Text des Cartagena-Protokolls