Kurz vor dem nächsten Treffen der ExpertInnen der Mitgliedsstaaten am 14. Februar hat Polen einen neuen Vorschlag über die künftige Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) vorgelegt. Nach wie vor ist geplant, die meisten NGT-Pflanzen ohne verpflichtende Risikoprüfung zuzulassen und sie den Pflanzen aus konventioneller Züchtung gleichzustellen. Anders als in den vorangegangenen Vorschlägen soll es jetzt aber keine Einschränkungen mehr bei Patenten auf NGT-Pflanzen geben. Auch die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote zu erlassen, wurde wieder gestrichen.
Die Firmen sollen auf ihre Patente nicht verzichten müssen, sondern lediglich über die Patente informieren. Damit schwenkt die polnische Ratspräsidentschaft auf den Kurs der Saatgutindustrie ein. Diese will Zugang zu patentiertem Saatgut nur gegen Lizenzgebühren gewähren.
Mit dem Vorschlag stellt sich die polnische Ratspräsidentschaft gegen den Vorschlag des EU-Parlaments, das Patente auf NGT-Pflanzen verbieten will. Falls sich der Vorschlag Polens durchsetzt, würde das Problem mit der Monopolisierung von Saatgut erheblich verschärft: Mit der Deregulierung könnten patentierte NGT-Pflanzen schneller auf den Markt gelangen. Viele der Patente erstrecken sich auch auf konventionelle Züchtung.
Damit würde die Pflanzenzucht in Europa, ähnlich wie in den USA, einem extremen Konzentrationsprozess ausgesetzt, in dem wenige große Firmen den Zugang zu dem pflanzlichen Material kontrollieren, das von allen ZüchterInnen benötigt wird.
Testbiotech schlägt statt dessen vor, Patente auf Pflanzen, die konventionell gezüchtet wurden, komplett zu verbieten und den Patentschutz strikt auf die Pflanzen zu begrenzen, deren Erbgut gentechnisch verändert wurde.
Zudem fordert Testbiotech, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Deregulierung, auf dem der polnische Vorschlag beruht, zurückzieht. Die Kommission schlägt vor, dass NGT-Pflanzen, die weniger als 20 gentechnische Veränderungen aufweisen, denen aus konventioneller Zucht gleichgestellt werden und ohne Risikobewertung vermarktet werden dürfen. Wie aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, gibt es für einen derartigen ‚magischen Schwellenwert‘ aber keine wissenschaftliche Grundlage.
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Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040
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