NGT-Pflanzen: EFSA wird den Berichten von ANSES nicht gerecht

Testbiotech: Behörde handelt wie ‚Dienstleister‘ zur Durchsetzung politischer Interessen

18. Juli 2024

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat ihre Stellungnahme zu einem Bericht der französischen Behörde ANSES veröffentlicht, in dem es um die zukünftige Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) geht. ANSES hatte in zwei Berichten bezweifelt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien geeignet sind, darüber zu entscheiden, ob NGT-Pflanzen mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden können.

Falls der Vorschlag der EU-Kommission akzeptiert würde, könnten künftig rund 90 Prozent der NGT-Pflanzen denen aus konventioneller Züchtung gleichgestellt und so von einer verpflichtenden Risikoprüfung ausgenommen werden. ANSES kommt dagegen in beiden Berichten zu der Schlussfolgerung, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien nicht ausreichend sind, um über die Sicherheit von NGT-Pflanzen zu entscheiden bzw. ihre Gleichwertigkeit mit Pflanzen aus konventioneller Zucht zu beurteilen.

So sollen laut Kommission bis zu 20 genetische Veränderungen für NGT-Pflanzen zugelassen sein, ohne dass eine Risikobewertung durchgeführt werden muss. ANSES zeigt hingegen unter Verweis auf verschiedene Beispiele, dass die Anzahl von Mutationen als Kriterium ungeeignet ist, um zu beurteilen, ob NGT-Pflanzen als so sicher angesehen werden können wie konventionell gezüchtete Pflanzen.

In ihrer Stellungnahme behauptet die EFSA jetzt, dass die Kriterien der Kommission nicht dafür gedacht seien, Risiken zu beurteilen, sondern nur dazu dienen sollten, NGT-Pflanzen in verschiedene Kategorien aufzuteilen. Diese Behauptung ist irreführend, denn der Vorschlag der Kommission verknüpft den ‚Grenzwert‘ von 20 genetischen Veränderungen mit der Notwendigkeit einer verpflichtenden Risikoprüfung.

Wie ANSES zeigt, gibt es viele Beispiele, die wesentliche Unterschiede zwischen NGT-Pflanzen und der konventionellen Züchtung belegen, auch wenn weniger als 20 genetische Veränderungen eingefügt werden. Die EFSA berücksichtigt in ihrer Stellungnahme jedoch kein einziges dieser Beispiele.

Zudem bezieht sich die kurze Stellungnahme der EFSA nur auf einen Bericht von ANSES, nicht aber auf den zweiten, wesentlich detaillierten Bericht. Da beide eng zusammenhängen, hat die EFSA das eigentliche Ziel verfehlt, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der Argumente von ANSES vorzulegen.

Testbiotech kritisiert deswegen, dass die EFSA wie ein Dienstleister agiert, um die Position der EU-Kommission zu verteidigen, ohne sich tatsächlich mit den wissenschaftlich begründeten Gegenargumenten auseinanderzusetzen.

In jedem Fall ist zu erwarten, dass es weitere kontroverse Debatten über den Vorschlag der EU-Kommission geben wird. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat vorgeschlagen, diesen beim nächsten Treffen der ExpertInnen der EU-Mitgliedsländer erneut zu diskutieren. Testbiotech erwartet, dass Argumente, wie sie von ANSES und anderen ExpertInnen und Institutionen vorgebracht wurden, jetzt mit der notwendigen Sorgfalt behandelt werden.

Kontakt:
Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040

Weiterführende Informationen:

EFSA-Stellungnahme

Letzte Meldung zum ANSES-Bericht

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