Neue Gentechnik-Pflanzen: Verwirrspiel um Nachweisverfahren

Cibus-Raps ist identifizierbar und unterscheidbar

11. September 2020 / Eine aktuelle Publikation über ein Nachweisverfahren für Raps der US-Firma Cibus zeigt, dass dieser von anderen Rapssorten unterscheidbar ist. Bislang wurde oft das Gegenteil angenommen. Der Raps von Cibus ist gegen ein Herbizid resistent gemacht, gegen das auch Raps der Firma BASF unempfindlich ist. Während BASF behauptet, dass ihr Raps aus herkömmlichen ‚Zufallsmutationen‘ entstanden sei, hatte die Firma Cibus Versuche mit Neuer Gentechnik durchgeführt. Cibus hatte auch schon vor Jahren Anbauversuche mit entsprechenden Pflanzen in mehreren europäischen Ländern beantragt. Die Publikation, die nun im Fachblatt ‚Foods‘ erschienen ist, zeigt, dass man mit gängigen Methoden spezifische Nachweisverfahren entwickeln kann, um die verschiedenen Rapssorten voneinander zu unterscheiden.

Wie die AutorInnen in ihrer Publikation zeigen, unterscheidet sich der Raps an einer bestimmten Stelle des Erbguts von anderen Rapssorten, was eine Identifizierung der Pflanzen ermöglicht. Damit ist die Annahme widerlegt, es gebe, beispielsweise bei ungewollten Importen, keine nachweisbaren Unterschiede und keine Möglichkeit zur Identifizierung von derartigen Pflanzen.

Die AutorInnen machen aber auch klar, dass ihr Verfahren zum Nachweis des genauen technischen Verfahrens, das bei den Pflanzen zur Anwendung kam, nicht geeignet ist. Dieser Punkt wird aber jetzt in verschiedenen Kommentaren und Verlautbarungen sehr stark betont. Dabei entsteht zum Teil der falsche Eindruck, die AutorInnen hätten behauptet, generell den Einsatz von Neuer Gentechnik nachweisen können. In diesem Zusammenhang unterstellen einige Akteure auch Testbiotech falsche Aussagen, obwohl Testbiotech an der Publikation in keiner Weise beteiligt war. Diese Verwirrung scheint zum Teil gewollt. Möglicherweise soll so von der Tatsache abgelenkt werden, dass tatsächlich erstmals Verfahren zur Identifizierung und Quantifizierung der Cibus-Pflanzen entwickelt und zur Anwendung gebracht wurden.

Es ist allgemein bekannt, dass alleine auf der Grundlage von DNA-Analysen von Pflanzen aus alter und neuer Gentechnik oft nicht zu erkennen ist, mit welchem Verfahren sie genau bearbeitet wurden. Deswegen schreibt die EU entsprechende Zulassungsverfahren für alle Gentechnik-Organismen vor. Im Rahmen der Anmeldung muss sowohl die genetische Veränderung als auch das eingesetzte Verfahren exakt beschrieben werden. Auch geeignete Methoden zur Identifizierung der Pflanzen sind zur Verfügung zu stellen. Dass solche Nachweisverfahren in der Regel technisch durchaus machbar sind, zeigt die aktuelle Publikation.

Da man mit den Methoden der Gentechnik die natürlichen Mechanismen der Genregulation und Genomorganisation umgehen kann, müssen die Risiken der jeweiligen Organismen in jedem Fall genau geprüft werden. Verfahren für ihre Identifizierung werden unter anderem benötigt, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Auch müssen entsprechenden Pflanzen und ggf. Lebensmittel wieder vom Markt entfernt werden können, wenn Schäden an Mensch oder Umwelt beobachtet werden oder diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht länger erwünscht sind. Gibt es keinen Zugang zu geeigneten Methoden, ist eine ausreichende Kontrolle kaum möglich.

Da in der EU bisher kein Antrag auf Zulassung des Cibus-Raps eingereicht wurde, gibt es auch keine Angaben zu geeigneten Nachweisverfahren. In Nordamerika, wo der Raps angebaut wird, fehlen die notwendigen Vorschriften, wie sie in der EU gelten. Das verursachte Folgen für die Umwelt: Aufgrund des laxen Umgangs mit der Gentechnik sind in den USA bereits mehrfach Fälle einer unkontrollierter Ausbreitung von Gentechnik-Raps aufgetreten, während dies in der EU bisher weitgehend vermieden werden konnte.

Inzwischen hat das US-Landwirtschaftsminiterium schon rund 80 Pflanzen aus Neuer Gentechnik ohne Auflagen zum Anbau freigegeben. Die meisten sind in ihrem Erbgut wesentlich stärker verändert als der Raps von Cibus. Das zeigt den dringenden Bedarf an geeigneten Nachweisverfahren, auch wenn bisher nur sehr wenige Pflanzen in den Handel gelangt sind.

Das Fehlen entsprechender Daten über Verfahren und Art der gentechnischen Veränderung führt auch zu weiterer Verwirrung um die neue Publikation in ‚Foods‘. So wird diskutiert, ob die Pflanzen von Cibus überhaupt aus Verfahren der Neuen Gentechnik stammen. Es zeigt sich also: Ohne ausreichende Daten kann erhebliche Verwirrung entstehen. Die EU muss deswegen sicherstellen, dass es auch in Zukunft klare Bestimmungen und ausreichende Kontrollen gibt.

Kontakt:
Christoph Then, Tel +49 151 54638040, info@testbiotech.org

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