Klage gegen EU-Zulassung von gentechnisch veränderter Soja

Umweltorganisationen und WissenschaftlerInnen klagen gemeinsam vor dem Europäischen Gerichtshof

21. März 2013

Das Europäische Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility, ENSSER), die Gesellschaft für ökologische Forschung, der Verein Sambucus, die Stiftung Manfred Hermsen, Testbiotech und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft gehen beim EU Gerichtshof gegen die EU-Zulassung von gentechnisch veränderter Soja der Firma Monsanto vor. Die Soja soll unter dem Markennamen „Intacta“ vor allem in Brasilien angebaut und als Futter- und Lebensmittel nach Europa importiert werden. Es handelt sich um eine nie dagewesene Kombination von Eigenschaften in einer Sojabohnenpflanze: Die Pflanzen produzieren ein Insektengift und sind unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat (u.a. enthalten in „Roundup“). Nach Ansicht der Kläger wurde diese Soja von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA nicht ausreichend auf ihre Risiken für die VerbraucherInnen untersucht. Die EU Kommission hätte die Sojabohnen deswegen nicht zulassen dürfen.

Die Klage richtet sich insbesondere gegen (1) die Bewertung der gentechnisch veränderten Soja als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Sorten, (2) die fehlende Untersuchung von Kombinationseffekten in der Soja, (3) die mangelhafte Untersuchung des Risikos für Allergiker und (4) die fehlende Überwachung möglicher Auswirkungen des Verzehrs dieser Bohnen.

„Wir haben uns aus Verfahrensgründen im Wesentlichen auf das beschränkt, was die EFSA nach den eigenen Richtlinien hätte machen müssen. Würde man allgemeine wissenschaftliche Maßstäbe anlegen, hätte man die Klage noch erheblich ausweiten müssen,“ sagt Christoph Then von Testbiotech. „Unsere Klage soll die EU-Kommission und die EFSA dazu bewegen, dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt endlich mehr Gewicht zu geben.“

Die Europäische Kommission hatte die Soja Ende Juni 2012 für die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln zugelassen. Dagegen hatten die sechs Organisationen im August 2012 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Im Januar hatte EU Kommissar Tonio Borg die Beschwerde zurückgewiesen. Dabei wurde aber drei der Organisationen die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nach EU-Verordnung 1367/2006 eingeräumt.

EU-Regularien wie die Richtlinie 2001/18 und die Verordnung 1829/2003 schreiben vor, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nur dann zugelassen werden können, wenn Risiken für Mensch und Umwelt nach besten wissenschaftlichen Standards untersucht worden sind. Die Klage soll der Einhaltung dieser Vorgaben dienen.

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