Herbizidtoleranter NGT-Salat

Testbiotech fordert Rücknahme des EU-Vorschlags zu Neuer Gentechnik

7. Februar 2025

Testbiotech fordert die EU-Kommission auf, ihren Vorschlag zur künftigen Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) zurückzuziehen. Gründe dafür liefern zehn Fragen und Antworten, die heute veröffentlicht werden. Der Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2023 erweist sich in Anbetracht aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Entwicklung neuer NGT-Verfahren und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) als völlig unzureichend bzw. bereits überholt.

Die EU-Kommission schlägt eine weitreichende Deregulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik vor und will dafür einen Schwellenwert von 20 genetischen Veränderungen einführen. Wenn die Anzahl der Veränderungen darunter liegt, würde eine verpflichtenden Risikoprüfung entfallen. Doch für einen derartigen ‚magischen‘ Schwellenwert gibt es keine wissenschaftliche Begründung.

Mit NGTs können durch kleine Veränderungen drastische Wirkungen erzielt werden, die über das hinausgehen, was aus konventioneller Züchtung bekannt ist. Ein Beispiel, das auch in einem aktuellen Hintergrund von Testbiotech vorgestellt wird: Durch einen Eingriff in für die Genregulation wichtige DNA-Sequenzen ist es bei NGT-Salat gelungen, den Gehalt an Vitamin C (Ascorbinsäure) mehr als zu verdoppeln. Doch das hatte überraschende Nebenwirkungen: Der Salat wurde damit auch toleranter gegen das hochgiftige Herbizid Paraquat. Es ist anzunehmen, dass die Toleranz auch gegenüber anderen Herbiziden wirksam ist.

Bisher war bekannt, dass Salatpflanzen auf Stress (wie bestimmte künstliche Lichtquellen) vorübergehend mit einer Erhöhung des Gehalts an Ascorbinsäure reagieren können. Doch gibt es nach Kenntnis von Testbiotech bisher kein Beispiel für entsprechende dauerhafte und vererbbare Veränderungen, weshalb sich der NGT-Salat deutlich von konventionell gezüchtetem Salat unterscheidet.

Würden solche Pflanzen angebaut, könnten mehr Herbizide eingesetzt werden. Hinzu kommt die Gefahr der Entstehung herbizidresistenter NGT-Unkräuter. Trotzdem müssten diese NGT-Pflanzen nach dem Kommissionsvorschlag nicht auf ihre Umweltrisiken geprüft werden. Die unbeabsichtigten Wirkungen würden unbemerkt bleiben, da NGT-Pflanzen mit weniger als 20 genetischen Veränderungen von der verpflichtenden Risikoprüfung ausgenommen würden.

In Zukunft könnte die Zahl solcher Beispiele ansteigen, u.a. weil KI bei der Produktion von NGT-Pflanzen eine immer stärkere Rolle spielt. Damit wird der Prozess der Entwicklung neuer Pflanzen deutlich beschleunigt und die Bandbreite der Anwendungen erheblich erweitert. Einen Überblick über diese Thematik gibt ein jüngst veröffentlichter Bericht zu KI und Gentechnik. In Zukunft könnten so auch vermehrt ‚Nebenwirkungen‘ wie Herbizidresistenz oder Insektengiftigkeit auftreten und der Risikoprüfung entgehen.

Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge würden fast alle NGT-Pflanzen denen aus konventioneller Zucht gleichgestellt. Damit würden sie weder auf Risiken geprüft noch nach ihrer Zulassung gekennzeichnet oder in der Umwelt überwacht werden. Stimmen die EU-Mitgliedsländer diesem Vorschlag zu, wäre es bei Bedarf kaum noch möglich, Schäden an Mensch und Umwelt wirksam einzudämmen. Die Folgen dieser falschen Weichenstellung hätten auch künftige Generationen zu tragen.

Kontakt:

Christoph Then, info@testbiotech.org, Tel 0151 54638040

Weiterführende Informationen:

10 questions and answers: Why the EU Commission should withdraw its proposal for the future regulation of NGT plants

Wissenschaftlicher Hintergrund

Aktueller Bericht über KI und NGT-Pflanzen

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