Doppelte Sicherheitsstandards bei Zulassungsprüfung von Gentechnik-Soja

Transgene Pflanzen der Firma Bayer nicht gemäß geltender EU-Regeln getestet

29. Mai 2020 / Im Dezember 2019 hatte die EU-Kommission zwei EU-Zulassungen für gentechnisch veränderte Soja der Firma Bayer verlängert. Die Soja (MON89788 bzw. A2704-12) ist resistent gegenüber dem Einsatz der Herbizide Glyphosat bzw. Glufosinat. Die erste Importzulassung der Soja erfolgte schon vor über zehn Jahren. Testbiotech hatte die EU-Kommission aufgefordert, die Entscheidung für die Wiederzulassung zu widerrufen. Die Begründung: Die Risiken der Gentechnik-Soja wurden nicht gemäß der geltenden Bestimmungen untersucht.

Seit Ende 2013 gelten höhere Anforderungen für die Risikoprüfung von Gentechnik-Pflanzen. Unter anderem werden 90-Tage-Fütterungsstudien gefordert. Zudem müssen Feldversuche mit den Pflanzen so durchgeführt werden, dass sie den tatsächlichen Anbaubedingungen entsprechen. Diese Anforderungen wurden in den beiden Fällen nicht erfüllt. Mit einer der Gentechnik-Sojabohnen (A2704-12) wurden gar keine Fütterungsversuche durchgeführt. Die Fütterungsversuche mit der anderen Sojabohne (MON89788) weisen schwere methodische Mängel auf. Für keine der Sojabohnen gibt es Daten aus Feldversuchen mit einem Einsatz von Pestiziden und klimatischen Bedingungen, die den aktuellen Anbaubedingungen entsprechen.

In ihrer Antwort streitet die EU-Kommission diese Mängel nicht ab. Sie behauptet aber, dass die genannten Anforderungen nur für Neuzulassungen gelten sollen. Bei der Verlängerung einer Zulassung, die normalerweise zehn Jahre nach der Erstzulassung erfolgt, würden niedrigere Standards gelten. Diese rechtliche Auffassung scheint aber im Gegensatz zum Wortlaut der entsprechenden Verordnung (Commission Implementing Regulation 503/2013) zu stehen. Hier heißt es: „Damit sichergestellt ist, dass Anträge auf Zulassungsverlängerung in Bezug auf die Prüfverfahren denselben Standards entsprechen, sollten diese Anforderungen auch für Anträge auf Verlängerung der Zulassung von GV-Lebens- und Futtermitteln gelten.“

Wenn die Rechtsauffassung der EU-Kommission korrekt ist, müssten Gentechnik-Pflanzen, auch wenn deren Zulassung erneuert wird, nie nach den aktuell gültigen Standards geprüft werden. Im Ergebnis gäbe es in der EU doppelte Sicherheitsstandards für transgene Pflanzen. Auf diesen nicht hinnehmbaren Zustand hat Testbiotech jetzt in einem weiteren Schreiben an die EU-Kommission hingewiesen.

Dabei verweist Testbiotech auch erneut auf eine weitere Lücke in den geltenden Prüfanforderungen: Werden gentechnisch veränderte Pflanzen miteinander gekreuzt, sind sie in der Folge oft resistent gegenüber mehreren Herbiziden und produzieren gleichzeitig Insektengifte. Trotzdem müssen sie nicht auf Wechselwirkungen untersucht werden. Das Problem betrifft sehr viele Zulassungen: Weit mehr als die Hälfte der für den Import zugelassenen rund 80 Varianten von Gentechnik-Pflanzen sind mehrfach gentechnisch verändert.

Diese und weitere Mängel der derzeitigen Prüfbestimmungen wurden jüngst vom Forschungsprojekt RAGES aufgezeigt. Im Auftrag der EU-Kommission soll die europäische Lebensmittelbehörde EFSA die Ergebnisse des Forschungsprojektes bis Ende Juni prüfen. Testbiotech fordert, dass die EU-Kommission eine eigene Analyse durchführt, unabhängig von der EFSA. Die Behörde war in ähnlichen Fällen oft zu sehr darum bemüht, ihre eigene Arbeit zu verteidigen.

Kontakt:
Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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