BfN-Positionspapier zur Neuen Gentechnik und ihrer Regulierung

Hohes Risikopotenzial verlangt Einzelfallprüfung

23. Oktober 2021 / Ein im Oktober veröffentlichtes Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nimmt Stellung zur Absicht der EU-Kommission, neue Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Neuen Gentechnik an Pflanzen zu evaluieren. Das Papier kommt zu dem Schluss, dass diese Pflanzen ein ähnliches oder sogar größeres Risikopotenzial als Pflanzen aus alter Gentechnik aufweisen. Nur eine Einzelfallprüfung, wie sie im geltenden Gentechnikrecht vorgesehen ist, kann laut BfN ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten, zumal es kaum oder keine Erfahrung bezüglich Freisetzung oder Verwendung in Produkten gibt.

Das Bundesamt für Naturschutz hält fest, dass Genomeditierung im Gegensatz zur Züchtung das gesamte Genom für Veränderungen zugänglich macht. Im Gegenzug bedeutet dies, dass die gerichtete Mutagenese die Eingriffstiefe erhöhen kann und somit nicht mit konventioneller Züchtung einschließlich der Zufallsmutagenese vergleichbar ist. Risiken entstehen sowohl durch die beabsichtigten wie unbeabsichtigten Auswirkungen der gentechnischen Veränderung. Selbst wenn eine Ähnlichkeit mit durch Züchtung erzeugten Eigenschaften gegeben ist, ist dies nicht als gleichbedeutend mit Sicherheit. Das Bundesamt stellt fest: „Wir kommen zu dem Schluss, dass Pflanzen, die sowohl durch gerichtete Mutagenese als auch durch Cisgenese erzeugt wurden, ein ähnliches, wenn nicht sogar größeres Risikopotenzial aufweisen als die bisher durch Gentechnik erzeugten Pflanzen.“

Ein Vorschlag, der im April erstmals von der EU-Kommission in die Diskussion eingebracht wurde, zielt darauf, Anwendungen der Neuen Gentechnik in Gruppen einzuteilen und einzelne Gruppen von der Regulierung auszunehmen. Demgegenüber hält das Papier daran fest, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keinen Anhaltspunkt gebe, bestimmte Merkmale als weniger risikoreich einzustufen: „Anzahl und Art der gentechnischen Veränderungen lassen per se keine Rückschlüsse auf die Sicherheit einer einzelnen Pflanzensorte zu. Nur eine Einzelfallanalyse, wie sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt wird, kann ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.“ Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch eine im Juli erschienene Publikation von ExpertInnen verschiedener europäischer Umweltbehörden.

Das geltende Gentechnikrecht, das bisweilen von bestimmten Interessengruppen aus Industrie und Forschung als veraltet dargestellt wird, ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz nach wie vor sinnvoll, da es unterschiedliche Risikoprofile auf Basis einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. Die Richtlinie 2001/18/EG wurde zudem 2018 geändert, um sie an den technischen Fortschritt anzupassen.

Derzeit werden genomeditierten Pflanzen oft als notwendig dargestellt, um die Nachhaltigkeitsziele des „Green Deal“ der EU zu erreichen. Das Papier kommt hier zu der Einschätzung, dass wissenschaftliche Analysen gegen die Annahme sprechen, dass solche Pflanzen innerhalb kurzer Zeiträume zur Verfügung stehen.

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Christoph Then, info@testbiotech.de, Tel 0151 54638040

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