Aktuelles

Freihandel für „Gen-Monster“?

Was bringen Gentechnik-Industrie und geplanter Freihandel für Umwelt, Landwirte und Verbraucher?
Donnerstag, 23. January 2014
München/Berlin/Brüssel

Heute veröffentlicht Testbiotech einen Bericht über die zukünftige Entwicklung der Agro-Gentechnik und deren Umfeld. Die Studie gibt einen Überblick über gentechnisch veränderte (GV) Nahrungspflanzen, die zur Zulassung in der EU angemeldet sind. Zudem wird gezeigt, welche GV-Bäume und GV-Tiere in der Planung sind sowie welche neuen Methoden zur Manipulation des Erbgutes zur Anwendung kommen. Diskutiert werden auch die möglichen Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU auf die Zulassung neuer GV-Risikoorganismen. Der Bericht wurde im Auftrag von Martin Häusling, Mitglied der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, verfasst.

Golden-Rice: PR Kampagne ohne Glaubwürdigkeit

Nach vielen Jahren der Produktentwicklung steht der gentechnisch veränderte „Golden Rice“ immer noch vor seiner möglichen Markteinführung. Wäre es nach den Vorstellungen seiner Entwickler gegangen, hätte der Reis spätestens seit 2012 kommerziell angebaut werden sollen. Doch noch 2013 wurden diese Pläne erneut verschoben. Mitarbeiter des internationalen Reisforschungsinstituts IRRI, das bei der Entwicklung des Gentechnik-Reis eine führende Rolle übernommen hat, gaben zum ersten Mal offen zu, dass wesentliche Untersuchungen bezüglich der Nahrungsmittelqualität und der Sicherheit des Gentechnik-Reis fehlen.

Beschwerde gegen SmartStax gestartet

Appell an EU-Kommissar Borg die Zulassung des Gentechnik-Mais zu widerrufen
Donnerstag, 9. January 2014
München/Brüssel

Testbiotech hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingelegt, den gentechnisch veränderten Mais SmartStax in Lebens-und Futtermitteln zuzulassen. Im November 2013 erlaubte die EU-Kommission den Einsatz von SmartStax in Lebens- und Futtermitteln. Mit der Beschwerde will Testbiotech erreichen, dass die Marktzulassung widerrufen wird. Nach den Bestimmungen der EU hat die Kommission zwei Monate Zeit, um zu antworten. Danach besteht eventuell die Möglichkeit, auch den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesem Fall zu befassen.

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