„Ratten-Studie“: Weiterhin kein Schutz für Verbraucher

Stellungnahme der Behörden zu einer Fütterungsstudie mit gentechnisch verändertem NK603-Mais und dem Pestizid „Roundup“ nicht ausreichend, um Sicherheit der Produkte zu belegen
Donnerstag, 4. Oktober 2012
München/Parma

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA und das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) halten eine aktuelle Studie zu gentechnisch verändertem Mais und zu Auswirkungen des Pestizids Roundup für nicht aussagekräftig. In der Untersuchung französischer Wissenschaftler hatten sich bei Ratten, die mit NK603-Mais gefüttert oder geringen Mengen des Pestizids „Roundup“ ausgesetzt worden waren, gesundheitliche Schäden gezeigt.

Nach Ansicht von Testbiotech sind umgekehrt die Bewertungen durch die Behörden nicht ausreichend, um die erheblichen Zweifel an der Sicherheit der Produkte auszuräumen. Die französischen Wissenschaftler sprechen in ihrer Publikation zwar nicht von Beweisen für gesundheitliche Schäden, aber von deutlichen Hinweisen auf gesundheitliche Schäden, denen mit weiteren Untersuchungen nachgegangen werden müsse. Nach der Europäischen Gesetzgebung muss das Prinzip der Vorsorge zur Anwendung kommen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die Sicherheit von Lebensmitteln anzuzweifeln. Demnach müsste eine Vermarktung der Produkte ausgesetzt werden, bis die Zweifel an ihrer Sicherheit ausgeräumt sind.

„Solange die Untersuchungsergebnisse der französischen Studie nicht eindeutig widerlegt werden, ist es unverantwortlich, diese nur aufgrund von methodischen Mängeln zu verwerfen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Selbst wenn diese Studie nicht als endgültiger Beweis für die Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen angesehen wird, liegt die Beweislast jetzt bei der Industrie: Diese muss zeigen, dass ihre Produkte für die Verbraucher sicher sind. Hier geht es nicht um eine theoretische Frage, sondern ganz konkret um den Schutz der Verbraucher.“

Testbiotech weist darauf hin, dass Behörden wie die EFSA und das BfR nicht unparteiisch sind: Indem sie die Studie der französischen Wissenschaftler angreifen, rechtfertigen sie ihre eigenen Prüfstandards und Bewertungen, denen zufolge diese Pflanzen als sicher anzusehen sind. Die Behörden verlangen dabei grundsätzlich nicht, dass die Firmen die Sicherheit ihrer Produkte tatsächlich belegen. Sie gelten solange als unbedenklich, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Fütterungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind derzeit nicht vorgeschrieben. Lediglich die isolierten Eiweißstoffe werden auf ihre Toxizität überprüft. Einige Firmen legen der Behörde trotzdem auch die Ergebnisse von Fütterungsversuchen mit den Pflanzen vor. Es handelt sich dabei in der Regel aber nur um 90-Tage-Tests. Untersuchungen über die gesamte Lebenszeit der Tiere oder unter Einschluss der nächsten Generationen sind nicht üblich.

Zudem sind unabhängige Studien oft nicht möglich, weil die Firmen den Zugang zu Untersuchungsmaterial blockieren oder die Forscher verpflichten, ihnen ihre Ergebnisse vor einer Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen. In einigen Fällen wurden Wissenschaftler tatsächlich daran gehindert, ihre Ergebnisse öffentlich zu machen, weil diese den Interessen der Unternehmen widersprachen.

„Es ist extrem wichtig, dass diese Daten jetzt publiziert wurden. Die Fragen, die jetzt diskutiert werden, hätten wir schon klären müssen, bevor die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen und Pestizid Roundup zugelassen wurden“, argumentiert Christoph Then.

Die französischen Wissenschaftler haben wesentlich mehr Daten erhoben, als dies bei den üblichen Untersuchungen der Industrie der Fall ist. Nach Auskunft der Forscher waren die Tests ursprünglich nur auf 90 Tage angelegt und wurden dann aufgrund der überraschenden Befunde verlängert. Testbiotech fordert, dass die Wissenschaftler auch die bisher noch nicht publizierten Teil-Ergebnisse veröffentlichen, damit die Ergebnisse umfassend bewertet werden können.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel 015154638040, info@testbiotech.org

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