EU-Kommission plant neue EU-Vorschriften für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen - Testbiotech: Vorgesehene Änderungen reichen nicht aus

München/Brüssel, 25. Januar 2012. Die Europäische Kommission hat neue EU-Vorschriften für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen vorgeschlagen. Sie beziehen sich auf die Zulassung der Pflanzen in Lebens- und Futtermitteln. Werden die Vorschläge von den Mitgliedsländern angenommen, gäbe es das erste Mal rechtlich verbindliche Standards in der EU, nach denen die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA prüfen müsste. Eine erste Analyse von Testbiotech zeigt jedoch, dass die vorgeschlagenen Änderungen bei Weitem noch nicht ausreichend sind, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt auszuschließen.

„Die geplanten neuen Anforderungen der EU zeigen zwar, dass die bisherige Risikobewertung durch die Lebensmittelbehörde EFSA ungenügend sind. Aber auch die neuen Vorschläge sehen keine umfassende Risikoprüfung vor. Im Ergebnis werden die Zulassungen nur beschleunigt, die Anforderungen der Rahmenrichtlinien der EU für den Schutz der Umwelt und Verbraucher werden nicht erfüllt“, kritisiert Christoph Then von Testbiotech.

Testbiotech verlangt unter anderem folgende Verbesserungen:

  • Das Konzept der vergleichenden Risikoprüfung muss durch eine umfassende Risikobewertung ersetzt werden.
  • Mit Stresstests sollte die genetische Stabilität der Pflanzen überprüft werden.
  • Nötig ist die Entwicklung eines Stufenplans zur Untersuchung gesundheitlicher Risiken, der In-vitro-Tests beinhaltet, die gezielte Untersuchung bestimmter gesundheitlicher Risiken sowie Fütterungstests unter Einbeziehung mehrerer Generationen vorschreibt.
  • Pflanzen, in denen mehrere Genkonstrukte kombiniert werden (Stacked Events) müssen genauso gründlich geprüft werden wie Pflanzen, in die nur ein Genkonstrukt eingebaut wurde.
  • Die Rückstände von Spritzmitteln, gegen die diese Pflanzen resistent gemacht wurden, müssen in deren Risikobewertung berücksichtigt werden.
  • Wechselwirkungen wie synergistische, additive und akkumulierte Effekte müssen umfassend untersucht werden.
  • Unabdingbar sind standardisierten Verfahren zur Messung der Genaktivität und der Konzentration der neuen Proteine in den Pflanzen.
  • Benötigt werden Kriterien, nach denen eine Anmeldung zurückgewiesen werden muss.
  • Es muss möglich sein, nach einer Marktzulassung die zugelassenen Produkte so zu beobachten, dass negative gesundheitliche Auswirkungen identifiziert werden können.
  • Nötig ist außerdem die Entwicklung eines Gesamtprüfkonzeptes, das auch ethische und sozioökonomische Fragen berücksichtigt.
  • Die Industrie sollte sich an den Kosten für die Zulassungsprüfung beteiligen und in einen Fond zur Förderung einer unabhängigen Risikoprüfung einzahlen.
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