Der Mensch als Versuchstier

Testbiotech kritisiert Schaffung von Chimären aus Mensch und Tier

2. Februar 2017 / Testbiotech kritisiert ausdrücklich aktuelle Experimente, die zum Ziel haben, Embryonen zu schaffen, in denen sich die Zellen von Tier und Mensch vermischen. Unter anderem wurden menschliche Stammzellen in Embryonen von Schweinen und Rindern eingeschleust. Die menschlichen Zellen nahmen beim Schwein an der embryonalen Entwicklung teil und fanden sich danach in unterschiedlichen Gewebearten der Embryos. Testbiotech befürchtet eine Entwicklung, durch die der Schutz der Menschenwürde massiv angegriffen und erheblich beschädigt wird. Zudem warnt Testbiotech auch vor dem Risiko, dass Krankheitserreger wie Viren sich über die Artgrenzen hinweg anpassen können.

„Ein medizinischer Nutzen wird zwar behauptet, ist derzeit aber nicht absehbar. Es sind jedoch erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten: Durch diese Art von Forschung steigt nicht nur die Zahl der Tierversuche immer weiter an, vielmehr droht auch der Mensch selbst zunehmend zum Objekt von Laborexperimenten zu werden“, sagt Christoph Then für Testbiotech. „Schon jetzt hat man den Eindruck, dass der Mensch für manche Akteure nichts anderes ist, als ein besonders profitables Versuchstier.“

Bei den Experimenten, an denen insbesondere Forscher aus den USA und Spanien beteiligt waren, wurde versucht, verschiedene Mischembryonen unter Verwendung von pluripotenten menschlichen embryonalen Stammzellen herzustellen. Pluripotente Zellen können sich zu verschiedenen Gewebearten und Organen entwickeln. Diese menschlichen Zellen wurden Embryonen von Rindern und Schweinen in einem frühen Entwicklungsstadium beigemischt.

Die Mischembryonen aus Mensch und Schwein wurden in die Gebärmutter von Schweinen eingepflanzt und konnten sich dort für drei bis vier Wochen weiterentwickeln. Die meisten dieser Embryonen zeigten deutliche Entwicklungsstörungen, einige waren scheinbar normal.

Derartige Experimente werfen gravierende ethische Fragen auf, die auch in Deutschland bislang gesetzlich nicht geregelt sind. Gegenwärtig wären diese Versuche nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz vermutlich zulässig. Nach Artikel 7 des Gesetzes ist es zwar verboten, menschliche Embryonen zu derartigen Versuchen zu verwenden, es besteht aber eine Gesetzeslücke für den Fall, dass menschliche embryonale Zellen in Embryonen von Tieren übertragen werden. Auch die Geburt, die Existenz und die Haltung solcher Mischwesen ist nicht ausdrücklich verboten, unabhängig davon, wie viel Mensch schließlich im Tier vorhanden ist.

Zudem ist das Risiko der Entstehung neuer Krankheiten erheblich. So könnten endogene Retroviren, die im Erbgut von Mensch und Tier verankert sind, während der embryonalen Entwicklung ideale Bedingungen vorfinden, um sich über die Artgrenzen hinweg anzupassen.

Testbiotech fordert im Rahmen der Aktion „Der Gentechnik Grenzen setzen“, dass die Herstellung solcher Chimären von Mensch und Tier ebenso verboten wird wie Eingriffe in die menschliche Keimbahn. Testbiotech richtet die Forderung nach einer Stärkung der ethischen Grenzen insbesondere an die Bundeskanzlerin.

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