Glyphosat: EU-Kommission verstößt gegen Vorsorgeprinzip

Auch Zulassung von Gentechnik-Soja mit noch wesentlich giftigeren Rückstandsmischungen droht

7. März 2016 / Testbiotech wirft der EU-Kommission vor, bei der geplanten Wiederzulassung des Herbizids Glyphosat gegen das der EU geltende Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Im Fall von Hinweisen auf Gefahren für Mensch und Umwelt können demnach Verbote ausgesprochen werden, auch wenn die Gefährdung noch nicht im Detail nachgewiesen ist. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass der Wirkstoff Glyphosat krebserregend ist. Trotzdem hat die EU-Kommission vorgeschlagen, Glyphosat weiterhin zuzulassen, weil die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA die Gefährdung durch den Wirkstoff als gering einschätzt. Ob schon heute eine Entscheidung in Brüssel fällt, ist noch unsicher.

„Solange dieser Expertenstreit nicht geklärt ist, darf die EU-Kommission Glyphosat nicht zulassen. Das Vorsorgeprinzip hat in der EU Vorrang. Wir sehen allerdings in den letzten Jahren, dass die EU insbesondere im Bereich Gesundheitsschutz sich immer öfter für wirtschaftliche Interessen und weniger für den Schutz der VerbraucherInnen entscheidet“, sagt Christoph Then für Testbiotech.
„Das könnte auch damit zu tun haben, dass die EU-Kommission möglichst rasch das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada abschließen will. Dadurch würde das Vorsorgeprinzip ganz wesentlich geschwächt.“

Schon bald könnte eine weitere Entscheidung fallen, nach der in Zukunft Produkte mit Spritzmittel-Rückständen in die EU importiert werden dürfen, die noch giftiger sind als Glyphosat alleine: Die Soja FG72 der Firma Bayer wurde gleichzeitig gegen Glyphosat und Isoxaflutol resistent gemacht. In den Sojabohnen ist eine Mischung entsprechender Rückstände zu erwarten. Die Auswirkungen der Kombinationswirkungen wurden jedoch nie untersucht. Isoxaflutol wird sogar von der EFSA als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Erst jüngst lehnte die EFSA einen Antrag der Firma Bayer ab, einen Grenzwert für unbedenkliche Rückstandsmengen festzulegen. Aufgrund der vorliegenden Daten könne man bei den Rückständen von Isoxaflutol eine Gesundheitsgefährdung der VerbraucherInnen nicht ausschließen, heißt es bei der EFSA. Die EU-Kommission hat dagegen bereits angekündigt, dass sie auch diese Gentechnik-Soja zulassen will.

Kontakt: Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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