Neue Verfahren des „Genome Editing“ sind Gentechnik

Rechtsgutachten stützt die Einschätzung von Nichtregierungsorganisationen
Donnerstag, 24. September 2015

Heute wird ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem rechtlichen Status neuer Gentechnikverfahren befasst. Es wird vor dem Hintergrund einer für die nächsten Wochen erwarteten Grundsatzentscheidung der EU-Kommission präsentiert. Die Industrie fordert, dass neue Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen und Tieren nicht als Gentechnik einzustufen und so von der Registrierung, Risikoprüfung und Kennzeichnung auszunehmen sind. Nach Ansicht vieler Nichtregierungsorganisationen fallen diese neuen Verfahren klar in den Anwendungsbereich der EU-Gentechnikgesetze.

Diese Auffassung wird jetzt durch ein neues Gutachten gestützt, das von dem bekannten EU-Rechtsexperten Professor Dr. Ludwig Krämer verfasst wurde. Die neuen Technologien erfüllen demnach alle Kriterien der EU-Gentechnikregulierung nach der Richtlinie 2001/18, weil ihre Verfahren sich deutlich von „konventioneller“ Züchtung unterscheiden. Dabei werden unter anderem kurze Abschnitte synthetischer DNA (Oligonukleotide) und DNA-Scheren (Nukleasen) verwendet, um das Erbgut zu verändern. Die Methoden werden oft unter Begriffen wie „Genome Editing“ oder „Synthetische Gentechnik“ zusammengefasst. Die EU-Kommission will bis Ende des Jahres ihre Einschätzung des rechtlichen Status dieser Verfahren veröffentlichen.

„Es geht um eine grundlegende Weichenstellung. Die neuen Methoden des ,Genome Editing‘ ermöglichen radikale Veränderungen des Erbguts. Bislang gibt es keine ausreichende Erfahrung mit den neuen Techniken, deshalb können sie nicht als sicher eingestuft werden. Wenn diese neuen Technologien nicht als Gentechnik gelten, gibt es keine Transparenz und keine Wahlfreiheit für Landwirte oder Verbraucher und auch und keine Möglichkeit, Mensch und Umwelt zu schützen, wie das von den EU-Gesetzen verlangt wird“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Wir fordern die EU-Kommission auf klarzustellen, dass die neuen Methoden der Gentechnikregulierung unterliegen.“

Das Rechtsgutachten wurde in Auftrag gegeben von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), dem Gen-ethischen Netzwerk (GeN), Greenpeace, der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut), Testbiotech und der Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL).

Auslöser der Diskussion war ein Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Februar 2015. Die Behörde hatte herbizidresistente Rapspflanzen der US-Firma Cibus, die mit den neuen Gentechnik-Verfahren hergestellt wurden, nicht als gentechnisch verändert im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft. Freisetzungsversuche und Anbau ohne Prüfung und Information der Öffentlichkeit wären so möglich gewesen. Durch öffentliche Proteste und Einreichung einer Klage wurde eine mögliche Aussaat in diesem Herbst vorerst verhindert.

Kontakt: 

Christoph Then, Tel.: 0151 5463804, info@testbiotech.org
Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk e.V., Tel.: 0163 2606 359, christof.potthof@gen-ethisches-netzwerk.de

AnhangGröße
PDF icon Testbiotech_PM_legal dossier.pdf474.61 KB