Antwort: Elvira Drobinski-Weiß (SPD, MdB)

Elvira Drobinski-Weiß, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, antwortete uns Folgendes:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Then,

für Ihr Schreiben vom 4. April bedanke ich mich. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Gentechnik nehme ich gern Stellung zu den von Ihnen angesprochenen Punkten.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem für eine gentechnikfreie Landwirtschaft, den Schutz der biologischen Vielfalt, die Reinhaltung von Saatgut und damit den Erhalt der Wahlfreiheit ein. Wir werden dies selbstverständlich auch weiterhin tun.

Das SPD-geführte Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Jahren zudem regelmäßig gegen die Zulassung gentechnisch veränderten Saatgutes auf EU-Ebene ausgesprochen. Wir wollen in der Zulassungsdebatte eine stärkere Gewichtung der gentechnikkritischen Forschungen, um dem Vorsorgegrundsatz der Umwelt- und Naturschutzpolitik gerecht zu werden.

In den Verhandlungen um das deutsche Gentechnikgesetz war es für die SPD-Fraktion immer zentral, dass die Bundesregierung die Hauptverantwortung für bundesweit einheitliche Anbauverbote tragen muss. Eben jene bundesweiten Anbauverbote müssen immer das Ziel sein, wir wollen keinen einen Flickenteppich.

Besonders in der Diskussion sind seit Kurzem die so genannten Neuen Züchtungstechniken und das Genome Editing. Wir wollen nicht, dass mithilfe dieser Technologien erzeugte Pflanzen unreguliert auf den Markt gelangen. Das Vorsorgeprinzip muss uneingeschränkt gelten und Maßstab politischer Entscheidungen sein.

Nach wie vor fordern wir auch eine Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln, wenn die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert worden sind. Dazu braucht es jedoch eine Mehrheit auf europäischer Ebene, die momentan nicht vorhanden
ist.

Bei den Diskussionen um Freihandelsabkommen ist es für uns von außerordentlicher Bedeutung, dass das Vorsorgeprinzip nicht ausgehöhlt wird. Selbstverständlich darf deshalb zum Beispiel eine wie auch immer geartete „regulatorische Kooperation“ nicht dazu führen, dass unsere Standards abgeschwächt oder nicht weiterentwickelt werden können.

Für die SPD-Fraktion ist beim Umgang mit der Gentechnik auf dem Acker der Vorsorgegrundsatz entscheidend. Hierzu verpflichtet uns auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010: In seiner Entscheidung vom 24. November 2010 hat des BVerfG darauf hingewiesen, dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material, einmal in die Umwelt ausgebracht, schwer oder gar nicht begrenzbar ist. Es verwies auf die besondere Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, der nach Artikel 20a des Grundgesetzes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“

Dieser Verantwortung fühlen wir uns verpflichtet und wir freuen uns, auch künftig mit Ihnen im Austausch zu diesem Thema zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Elvira Drobinski-Weiß

 

Testbiotech fragt nach:
Wir freuen uns über Ihre klare Positionierung, haben aber noch Klärungsbedarf in Bezug auf die Position der SPD Bundespartei. Testbiotech hat zum Thema CETA mehrere Berichte vorgelegt, die zu dem Ergebnis kommen, dass durch CETA der Spielraum für zukünftige Importverbote (z.B. Klonfleisch) oder für eine Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung (z.B. neue Gentechnikverfahren) erheblich einschränkt würde. Unsere Bedenken stützen sich u.a. auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Deswegen hatten wir am 15. März einen Brief an die SPD Parteizentrale geschickt, mit der Bitte um eine genauere Einschätzung. Wir würden uns freuen, wenn Sie dort noch einmal nachhaken würden.

 

Publication year: 
2017