Antwort des BMUB (Barbara Hendricks)

 

In einer zweiten Antwort hat uns Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks am 23.06.2017 persönlich geantwortet und äußert sich v.a. zu den Neuen Molekularen Techniken:

>> Hier geht es zur vollständigen Antwort von Dr. Barbara Hendricks<<

________________________________________________________________________________________________________________________________

Erste Antwort (vom 14. Feburar 2017):

Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Thema „Die biologische Vielfalt schützen!“

Über Dr. Elsa Nickel, Ministerialdirektorin im BMUB erhielten wir am 14. Februar folgende Antwort:

 

“Frau Bundesministerin Hendricks dankt Ihnen für Ihr Schreiben. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben haben Sie Ihre Sorge zur unkontrollierten Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen insbesondere in Bezug auf Genome Editing und synthetische Biologie zum Ausdruck gebracht.

Das BMUB teilt Ihre Auffassung, dass eine unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt verhindert werden soll. Dies gilt auch für Organismen, die mit Genome Editing erzeugt wurden oder zum Bereich der synthetischen Biologie gezählt werden.

Ich bin der Überzeugung, dass Organismen der synthetischen Biologie und auch Organismen, die mit dem Genome Editing erzeugt wurden, unter das europäische Gentechnikrecht fallen. Damit würden sie auch im Rahmen der gentechnischen Zulassung einer Umweltrisikoprüfung unterliegen.

Auch wenn wir in einigen Punkten Kritik an der Umweltrisikoprüfung haben und diese kontinuierlich an neue Herausforderungen angepasst werden muss, bin ich der Meinung, dass das Gentechnikrecht ein geeignetes Instrument ist, diese neuen Techniken zu regulieren und ggf. zu verbieten, wenn Risiken für die Umwelt festgestellt werden.

Das BMUB wird sich auch zukünftig für die Einstufung des Genome Editing und weiterer neuer Züchtungsverfahren unter das Gentechnikrecht einsetzen. Weiterhin setzt sich das BMUB für die Weiterentwicklung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren ein. Das Bundesamt für Naturschutz wird hierzu wie bisher die Aktivitäten auf EU-Ebene kritisch begleiten und die Schwachstellen ansprechen sowie Lösungsvorschläge einbringen.

Ich Danke Ihnen nochmals für Ihr Schreiben und Ihr Engagement in dieser Sache.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Elsa Nickel"


Testbiotech fragt weiter nach:
Wir haben am 15. Februar eine Rückantwort an das BMUB geschickt, in dem im Hinblick auf die unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen um weitere Präzisierung gebeten wird. Als aktuelle Beispiele nennen wir Gentechnik-Raps, der nach Europa importiert wird und sich unter anderem über Transportverluste ausbreiten kann, und Gentechnik-Mais, der in Spanien sein Erbgut über die Wildpflanze Teosinte verbreiten kann. Nach Ansicht von Testbiotech fehlen bisher ausreichende gesetzliche Regelungen. Über weitere Antworten seitens des Ministeriums halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!

Haben Sie schon unseren Newsletter abonniert?

 

Publication year: 
2017