Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält genauere Prüfung der Risiken von Gentechnik-Soja für nicht notwendig

Entscheidung des EuGH erst in einigen Monaten

17. Oktober 2018 / Heute hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seine Stellungnahme zu einer Klage veröffentlicht, die Testbiotech gemeinsam mit dem Europäischen Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility, ENSSER) sowie dem Verein Sambucus eingereicht hatte (C-82/17P). Dabei geht es um die Risiken einer Gentechnik-Soja des Konzerns Monsanto (Bayer) mit dem Markennamen 'Intacta'. Nach Ansicht des Generalanwalts müssen die Risiken der Gentechnik-Soja nicht genauer untersucht werden. Das Gericht wird erst in einigen Monaten seine Entscheidung verkünden.

Im Erbgut dieser Pflanzen sind zwei Eigenschaften kombiniert: Sie produzieren ein Insektengift, ein sogenanntes Bt-Toxin, und sind gleichzeitig unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Es ist die erste Soja-Pflanze mit einer Kombination dieser Eigenschaften.

Testbiotech hatte schon 2013 gegen die EU-Kommission geklagt, die diese Soja für den Import zugelassen hatte. Inzwischen sind auf Seiten der Kommission auch die Firma Monsanto, die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA und die Regierung von Großbritannien der Klage beigetreten.

Nach Auffassung der Kläger wurde die Soja vor der Zulassung nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken untersucht. Unter anderem geht es dabei um Wechselwirkungen der Herbizid-Rückstände mit dem von den Pflanzen produzierten Insektizid. Zudem besteht der Verdacht, dass mit dem Verzehr der Soja ein erhöhtes Risiko für Immunkrankheiten einhergeht. In der ersten Instanz (T-177/13) scheiterten die Kläger mit ihrem Anliegen, die Soja genauer auf gesundheitliche Risiken untersuchen zu lassen. In der zweiten Instanz geht es jetzt um die Klärung der Frage, wer die Beweispflicht hat zu zeigen, dass Gentechnik-Pflanzen als sicher beziehungsweise nicht sicher bewertet werden. Es handelt sich um einen Fall mit möglicher Präzedenzwirkung.

Bereits im März 2018 hatte Testbiotech in einem anderen Fall einen grundsätzlichen Erfolg erzielt: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte entschieden, dass Klagen gegen die EU-Importzulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich zulässig sind (T-33/16). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, da die EU-Kommission keinen Einspruch eingelegt hat.

Kontakt:
Christoph Then, Tel. 0151 54638040, info@testbiotech.org

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